Positionspapiere

Positionspapier: UN-Behindertenrechtskonvention

Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken (UN-Behindertenkonvention) Wir wollen eine Gesellschaft gestalten, in der niemand ausgegrenzt wird, in der alle ihre Chancen zur Entfaltung ihrer Fähigkeiten bekommen, in der Kinder willkommen sind, Alte nicht aufs Altenteil abgeschoben werden und Menschen mit Behinderungen nicht ausgesondert, in der Armut der Vergangenheit angehört, in der die Zukunft nicht verplant, sondern aktiv gestaltet wird.

Wir wollen allen Menschen —“ unabhängig von Geschlecht, gesundheitlicher Beeinträchtigung, physischer und psychischer Behinderung, Alter, Armut, sexueller Identität oder Herkunft —“ Zugang zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen verschaffen: zu Arbeit, Bildung, kulturellem Leben und demokratischer Mitbestimmung.

Auf dem Weg dahin ist noch viel zu tun, damit Barrierefreiheit erreicht wird, also Menschen mit Behinderungen Zugang zu bestmöglicher Bildung, existenzsichernder Erwerbsarbeit und ungehinderter Teilhabe am politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

Wir streben ein inklusives Schulsystem an, wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung einfordert. Schulen müssen generell barrierefrei ausgebaut sein. Wir wollen Schulen personell und räumlich so ausstatten, dass sie die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen umsetzen können. Schülerinnen und Schüler mit einer Behinderung haben ein Recht auf inklusive Bildung.

Zur Umsetzung wollen wir die Rahmenbedingungen insbesondere den Finanziellen Rahmen deutlich verbessern und Klar regeln, zudem wollen wir eine vollständige und zeitnahe Umsetztung der UN-Behindertenrechtskonvention uns zum Ziel setzten.

4 Kommentare zu “Positionspapier: UN-Behindertenrechtskonvention

  1. Zukunft spielt bei unseren politischen Agieren eine wichtige Rolle, denn nur wer weiß, was er oder sie später einmal machen will, tritt selbstbewusst in einen neuen Abschnitt seines Lebens. Wir wollen allen Schüler_innen besser Praktika zuteil werden lassen, um sich auf Beruf und/oder Studium besser vorbereiten zu können. Auch Lehrer_innen tragen dazu bei Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Berufsvorbereitung und Medienkompetenz müssen dabei eine verstärkte Rolle in der Lehrer_innenausbildung einnehmen. Unser Ziel ist es auch Rollenbilder aufzubrechen, um so die Palette möglicher Berufe zu erweitern. Ingenieur oder Erzieherin sind keine stereotypen Berufe, die nur von Männern oder Frauen ausgeübt werden können. Die Berufsschulen spiele eine wichtige Rolle. Sie sind Bestandteil grundständiger Ausbildung. Erhalt der Standorte und der Ausbildungsberufe sind zentrale Anliegen der Jungsozialist_innen.

  2. „Die Landesregierung steht ohne Wenn und Aber zu den Zielsetzungen der 2009 in Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention. Wir wollen Menschen mit Behinderungen optimale Teilhabechancen eröffnen – und dies gilt in besonderem Maße im Bildungsbereich. Der Ministerrat hat vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung am 15. Januar 2013 ein Landeskonzept für die Weiterentwicklung der Inklusion im schulischen Bereich beraten und beschlossen, das bis zum Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Um den Ausbau von inklusiven Angeboten abzusichern, sind in der Lehrerbedarfsplanung bis 2016 gezielt 200 Stellen vorgesehen.“ Das hielt Bildungsministerin Doris Ahnen heute in Mainz fest.

  3. wir, Nina Grundei und Gloria Lorai, möchten uns als eure Schülervertretung vorstellen.Zusammen wollen wir uns für euch einsetzen und euch als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.Ihr liegt uns am Herzen und könnt jederzeit zu uns kommen.

  4. Schon seit den 1980er Jahren können in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der vorhandenen sächlichen und personellen Möglichkeiten Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen im Gemeinsamen Unterricht zusammen lernen. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag der Eltern, über den die Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers entscheidet. Nachdem oben genannten Landtagsbeschluss hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung klargestellt, dass es auch die noch unveränderten bestehenden rechtlichen Regelungen dort, wo Spielräume vorhanden sind, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention auslegen wird. Mit einer Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 37 AO-SF vom 15. Dezember 2010 wurde daher die Schulaufsicht aufgefordert, wo immer dies möglich ist, schon jetzt dem Wunsch von Eltern nachzukommen, die für ihr Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Platz im Gemeinsamen Unterricht wünschen. Es sind demnach nicht die Eltern, die darlegen müssen, dass ihr Kind für den Gemeinsamen Unterricht geeignet ist, sondern Schulaufsicht und/oder Schulträger müssen begründen, warum sie dem Elternwunsch nicht entsprechen können.

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