Die forschenden pharmazeutischen Firmen sind derzeit nicht zur vollständigen Veröffentlichung von Studien verpflichtet. Bisher existieren nur Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen der Industrie. Zur Zeit ist es gängige Praxis von einer klinischen Studie ungünstige Teilaspekte zu verschweigen oder durch nachträgliche Änderung des Studiendesigns die Studie positiver erscheinen zu lassen.
Im Sinne eines Gesundheitssystems, das auf das Wohl der Patienten ausgerichtet ist, muss es eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Studiendaten geben. Dies soll auf frei zugänglichen Portalen geschehen. Forschungsergebnisse, die mit öffentlichen Mitteln finanziert wurden, müssen unter den offenen Lizenzen "CC-BY-SA" oder "CC-BY-NC" veröffentlicht werden. Die Ergebnisse müssen der deutschen Bevölkerung auf Anfrage zugänglich sein.
Kinder werden ab der Geburt regelmäßig einem Kinderarzt vorgestellt, um mögliche Fehlentwicklungen des Kindes frühzeitig zu erkennen. Die regelmäßigen Untersuchungen enden mit der Einschulung. Deshalb wollen die NRW-Piraten, dass U-Untersuchungen zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr im jährlichen Rhythmus durchgeführt werden. Die U-Untersuchungen vor dem fünften Lebensjahr und die J-Untersuchungen nach dem vierzehnten Lebensjahr sollen nach der bisherigen Regelung beibehalten werden.
In einer nicht unerheblichen Zahl von Elternhäusern sind die Eltern nicht in der Lage, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern. Durch Überlastung und Überforderung entstehen Probleme wie Verwahrlosung und Gewalt gegen Kinder. Die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung muss bis zum 18. Lebensjahr fortgeführt werden. Die NRW-Piraten wollen sicherstellen, dass die Untersuchungen wahrgenommen werden.
Die NRW-Piraten planen ein Programm zur Förderung von Ersthelfermaßnahmen. Es reicht nicht, einmal im Leben an einer Schulungsmaßnahme in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilzunehmen. Wir wollen, dass Erste Hilfe in die Schulprogramme für Schülerinnen und Schüler zwischen zehn und sechzehn Jahren aufgenommen wird. Dies kann zum Beispiel im Rahmen von Projekttagen geschehen. Darüber hinaus setzen wir uns für die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten ein. Diese sollen freiwillig von den Schülerinnen und Schülern wahrgenommen werden und ihr Verantwortungsbewusstsein fördern. Die bereits bestehenden Angebote der Ersten Hilfe sollen für Interessierte kostenfrei angeboten werden.
Schüler und Lehrer in den allgemeinbildenden Schulen im Land sind täglich Belastungen ausgesetzt, die durchaus mit denen eines Arbeitnehmers im Büroumfeld zu vergleichen sind. Trotz der absehbaren Folge- und Spätschäden für die Gesundheit werden Probleme nicht gelöst und mit dem Hinweis auf die desolate Finanzlage abgewiesen. Einklagbare Vorgaben, wie sie bereits bei Arbeitnehmern existieren, gibt es nicht.
Das hat zur Folge, dass sowohl dem Gesundheits- als auch dem Sozialsystem in großem Umfang Lasten entstehen. Für die Schüler und Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen sind daher verbindliche Vorgaben über die Arbeitsbedingungen zu erstellen. Diese sollen sich an den Arbeitsplatzrichtlinien für Arbeitnehmer im Büroumfeld orientieren, jedoch an die besonderen Bedürfnisse der Kinder angepasst werden. Das kann in Form einer Berufsgenossenschaft Lernen erfolgen, die dann sowohl Kontrollinstanz als auch Ansprechpartner im Konfliktfall ist.