Die grundlegenden Rechte jedes Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner Kultur oder anderer Merkmale. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Die NRW-Piraten kämpfen dafür, die Menschenrechte national wie international durchzusetzen.
Gemeinsam mit den Menschenrechten bilden die Bürgerrechte die Grundrechte der Menschen, die sich zum deutschen Staat zusammengefunden haben. Die NRW-Piraten stehen hinter dem Grundgesetz in der ursprünglichen Form, wie es unsere Gründungsvater 1949 ausgearbeitet haben. Insbesondere lehnen wir Änderungen an dem die Grundrechte umfassenden ersten Abschnitt, den Artikeln 1 bis 19, ab. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass solche Änderungen immer nur zu einem Abbau von Bürgerrechten führen. Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein. Sie will die Bürgerrechte verteidigen, insbesondere auch gegenüber dem Staat, der sie bedroht, und dessen Einrichtungen.
Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. Dementsprechend ist es wichtig, dass an Stellen, die für die Grundrechte des Bürgers möglicherweise fatal sind, so offen, transparent und sorgfältig geprüft wird, wie es möglich ist.
Wir erkennen an, dass ein Geheimdienst naturgemäß nicht dazu in der Lage ist, seine Tätigkeiten umgehend und in vollem Umfang kontrollierbar und transparent zu gestalten. Dennoch wollen wir die Kontrolle und Transparenz so weit erhöhen, wie es im Rahmen der Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes möglich ist. Die Fristen, innerhalb derer über die Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde berichtet wird, müssen angepasst werden.Jede Tätigkeit, die potentiell die Grundrechte verletzt, muss noch vor Durchführung dem Kontrollgremium gemeldet und spätestens drei Monate nach ihrem Abschluss der demokratischen Kontrolle des Parlaments unterzogen werden. Nach geltendem Recht könnte dies im ungünstigsten Fall erst nach eineinhalb Jahren stattfinden.
Die Arbeit der G10-Kommission muss enger an die Arbeit des parlamentarischen Kontrollgremiums angebunden werden. Wir halten eine Prüfung, ob diese beiden Einrichtungen zum Zwecke eines schnelleren Informationsflusses kombiniert werden können, für sinnvoll. Ebenso sollte in diesem Zuge die Einhaltung nicht nur des Fernmeldegeheimnisses sondern sämtlicher Grundrechte zeitnah überprüft werden.
Die Polizei ist eines der wichtigsten Exekutivorgane unseres Landes. Sie ist die direkte, ausführende Kraft des staatlichen Gewaltmonopols und soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten. Dies ist eine hochgradig verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe. Bestrebungen, streifendienstliche Tätigkeiten der Polizei zukünftig verstärkt von schlechter ausgebildeten und schlechter bezahlten Hilfspolizisten durchführen zu lassen, lehnen die NRW-Piraten entschieden ab. Es ist für uns nicht akzeptabel, realen Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit auf diese Weise schwächer zu begegnen, und gleichzeitig unter der Vorgabe, die innere Sicherheit zu stärken, die Grundrechte immer weiter zu beschränken.
Der Polizeidienst umfasst den Streifendienst im öffentlich zugänglichen Raum zur Gefahrenabwehr und zur Verhinderung von Straftaten. Da auch das Internet ein solcher öffentlich zugänglicher Raum ist, ist es begrüßenswert, wenn die Polizeibehörden dort auf Streife gehen. Ferner empfinden wir es als erfreulich, dass die Polizeibehörden beabsichtigen, sich mit dem Medium Internet vertrauter zu machen. Besorgnis erregt nur die Befürchtung, dass den Beamten an dieser Stelle Sonderrechte eingeräumt werden, die über jene eines normalen Internetnutzers hinaus gehen.
Denn wie der Streifendienst nicht das Eindringen in private Wohnungen rechtfertigt, so lehnen wir auch verdachtsunabhängige Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von Emails oder den Zugriff auf gesicherte Bereiche durch Hacking, ab. Um die Strafverfolgung im Netz zu verbessern, sollten vielmehr bestehende Möglichkeiten, den Polizeibehörden Gesetzesverstöße im Internet mitzuteilen, vereinfacht und verbessert werden.
Die Überwachung des öffentlichen Raumes durch Videokameras kann unter bestimmten Umständen die Aufklärung von Straftaten erleichtern. In der Regel wäre eine Aufklärung jedoch auch ohne das gewonnene Bildmaterial erfolgreich gewesen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben außerdem gezeigt, dass eine solche Überwachung nicht zur Prävention von Straftaten geeignet ist.
Daher lehnen die NRW-Piraten den Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab. Wir betrachten die Persönlichkeitsrechte hunderter unschuldig erfasster und gespeicherter Bürger als schützenswert. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Stattdessen wollen wir eine höhere Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften an potentiellen Kriminalitätsschwerpunkten.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hat eindeutig klargestellt, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende und automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abgleich mit Fahndungsdaten in diversen Belangen, dabei nicht zuletzt der Verhältnismäßigkeit, nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Daher ist es den NRW-Piraten unbegreiflich, warum solche Maßnahmen erneut diskutiert werden. Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenhafter Abgleich automatisiert erfasster Autokennzeichen, so wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässt, ist für uns nicht akzeptabel.
Im Bereich des Jugendkriminalität ist von Symptombekämpfung und weiterem Aktionismus Abstand zu nehmen. Die Antwort auf das Problem der Jugendkriminalität ist nicht, jeden jungen Menschen als potentiellen Straftäter von morgen zu behandeln und so die Nachfrage nach sicherheitspolitischen Maßnahmen künstlich zu steigern. Aufgrund einer seit Jahrzehnten verfehlten Bildungspolitik und einer finanziellen und beruflichen Perspektivlosigkeit muss man dieses Problem als hausgemacht bezeichnen. Dessen Bekämpfung muss an besagten Ursachen ansetzen, indem die Bildungs- und Berufsperspektiven konsequent verbessert werden.
Es lässt sich derzeit der besorgniserregende Trend beobachten, dass in immer größer gefassten Bereichen die Speicherung und der automatisierte Abgleich von biometrischen Daten erfolgt. Es ist weder zu verhindern, dass die Grundrechte unschuldiger Bürger bei einem solchen Vorgehen verletzt werden, noch dass ein solches Vorgehen auf Basis existierender Daten immer häufiger angewendet wird. Daher lehnen die NRW-Piraten die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne erwiesene Straftat kategorisch ab.
Die Piraten begrüßen diese Bestrebung zur Schaffung von mehr Transparenz. Dabei darf die Transparenz aber nicht nur finanzielle Aspekte aufgreifen, sondern muss auch bei Entscheidungsfindungen, Vertragsabschlüssen und bei Berichten zu politischen Themen angewandt werden. Der Landesrechnungshof NRW soll dafür Sorge tragen, dass die geschaffenen Transparenzhürden nicht durch Zersplitterungen von hundertprozentig öffentlichen Unternehmen in mehrerer nicht- oder teilöffentliche Unternehmen umgangen werden.
Das Beamtenrecht in NRW bedarf in vielerlei Hinsicht einer umfassenden Reform. Insbesondere ist hier das System der Beamtenbeurteilungen zu nennen. Im Bereich der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes herrscht sicher nicht selten eine große Diskrepanz zwischen den tatsächlichen und den beurteilten Leistungen. Dies führt zu großen Frustrationen und einer verständlichen Demotivation, welche nicht zuletzt auch die Bürger zu spüren bekommen.
Derzeit werden die Beamten überwiegend durch Vorgesetzte beurteilt, die den zu beurteilenden Beamten häufig gar nicht bei der Arbeit sehen, sondern nur aus der Aktenlage heraus entscheiden. Auch werden bereits formulierte, gute Beurteilungen vom nächst höheren Vorgesetzten, welcher den Beamten meist nicht einmal persönlich kennt, aufgrund der Haushaltslage wieder zurückgenommen. Eine Beförderung, welche Geld kostet, ist von einer guten Beurteilung abhängig. Nicht selten hängen gute Beurteilungen und damit die Beförderung nicht mit der tatsächlichen Leistung des Beamten zusammen.Vielmehr zählt, wie lange der Beamte schon auf die nächste Beförderung warten musste, selbst wenn jüngere Beamte eine wesentlich bessere Leistung vorweisen können. Das führt zu Frustration bei den verbleibenden, motivierten Beamten, da sie für ihre gute Leistung keine Anerkennung finden.
Daher setzen die NRW-Piraten sich für eine umfassende Reform des Beurteilungsprozesses ein. Wir streben eine Anlehnung an die aus der Privatwirtschaft bekannte 360-Grad-Beurteilung an. Der Vorgesetzte soll nicht allein über die Beurteilung eines Beamten entscheiden dürfen. Vielmehr sind auch Einschätzungen der Kollegen und Bürger mit in die Beurteilung einzubeziehen. Der Einfluss des nächst höheren Vorgesetzten auf die Beurteilung muss auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Vor allem muss endlich die Qualität und nicht, wie zurzeit, die Quantität der Leistung als Beurteilungskriterium wieder in den Vordergrund rücken.
Die NRW-Piraten setzen sich für einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und Migranten ein. Aus diesem Grund wollen wir eine Erleichterung der Anforderungen für den Übergang in einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Hierbei ist die Situation von langjährig geduldeten Flüchtlingen und Flüchtlingen, die ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, besonders zu berücksichtigen. Langfristig ist auf ein dauerhaftes Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge, die sich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten, hinzuarbeiten. Generell halten wir das Asyl- und Ausländerrecht Deutschlands für überarbeitungsbedürftig, da es die Menschenrechte nicht effizient schützt.
Auch in den Reihen der Polizeibeamten kann es dazu kommen, dass einzelne Beamte sich falsch oder gar rechtswidrig verhalten. Polizeibeamte, die ein Fehlverhalten ihrer Kollegen beobachten, Zeugen und Anzeige erstattende Bürger sind derzeit dazu gezwungen, sich mit ihrem Anliegen an die gleiche Behörde zu wenden, in der die beklagte Person ihren Dienst verrichtet. Dies führt nicht nur zu Hemmschwellen seitens des Beschwerdeführers, sondern kann auch zu Interessenkonflikten und dadurch zu Vertuschungsaktionen oder falsch verstandener Solidarität unter den Kollegen führen.
Es sollte eine unabhängige Kontroll- und Ermittlungsinstanz geschaffen werden, die sich solcher Beschwerden annimmt, ohne dass der Beschwerdeführer Tatenlosigkeit oder persönliche Konsequenzen fürchten muss. Zusätzlich kann diese Instanz auch ohne Anregung Dritter tätig werden.
Die NRW-Piraten erkennen an, dass die tägliche Polizeiarbeit, also vor allem die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt stellt ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel dar. Jedoch hat gerade die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, der sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Bürger. Häufig jedoch hat der Bürger dabei nicht einmal die Möglichkeit, den Namen des Beamten zu erfahren, da dieser ihn, trotz einer bestehenden Pflicht, nicht preisgibt. Der Bürger hat in diesem Moment keine Möglichkeit den Polizisten zur Preisgabe zu zwingen.
Aus diesem Grund fordern die NRW-Piraten die Einführung einer jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen und für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren Identifikationsnummer für jeden Polizeibeamten. Eine solche Nummer stellt den Informationsanspruch des Bürgers sicher. Sie wahrt aber auch das Persönlichkeitsrecht des Beamten, da auf direktem Wege keine Rückschlüsse auf seine Person möglich sind.
Da auch in Behörden nur Menschen arbeiten, kann es dort zu Fehlern kommen. Nicht selten werden rechtswidrige Verwaltungsakte erlassen beziehungsweise rechtswidrige Maßnahmen getroffen, welche den Bürger in seinen Rechten und in seiner Persönlichkeit beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigungen lassen immer irgendeine Art von Schaden entstehen.
Die NRW-Piraten wollen eine pauschale Mindestentschädigung beziehungsweise eine Wiedergutmachung für rechtswidrige Maßnahmen einführen. Hierdurch erwarten wir eine wesentliche Erhöhung der Hemmschwelle seitens der Behörden bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers und einen verbesserten Schutz vor Behördenwillkür. Selbst wenn durch Gerichte die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten oder Maßnahmen festgestellt wurde, hat bei der derzeitigen Rechtslage der Bürger weitere, häufig hohe Hürden zu nehmen, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Es gestaltet sich oft schwierig, einen enstandenen Schaden zu beweisen, gerade im immateriellen Bereich. Obwohl es eine Behörde war, die den Fehler gemacht hat, wird der Bürger durch eine schwierige Beweissituation eventuell noch mehr belastet. Damit dieser unhaltbare Zustand abgestellt wird, sollten Behörden für ihre Fehler uneingeschränkt haften.
Die Teilnahme an einer gesetzmäßigen und ordentlich angemeldeten Demonstration ist ein legitimes Mittel, um eine politische Meinung kundzutun. Es rechtfertigt keinesfalls, Demonstranten unter den Verdacht zu stellen, einen Gesetzesbruch begehen zu wollen. Daher lehnen die NRW-Piraten ausdrücklich den allgemeinen und präventiven Einsatz von Überwachungskameras während Demonstrationen ab. Die Polizei sollte in der Lage sein, die Situation einzuschätzen und die Kameras nur dann einzuschalten, wenn die Stimmung aggressiv wird. Dass aber friedlich demonstrierende Bürger als potentielle Verbrecher behandelt werden, nur weil sie ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen, ist abzulehnen.