Die NRW-Piraten stehen für das Prinzip der Nachhaltigkeit ein. Darunter verstehen wir generell die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die natürliche Ressourcen so nutzt und erhält, dass sie auch für nachfolgende Generationen zur Verfügung stehen und die Existenz der Menschheit auf unbeschränkte Zeit ermöglicht. Hierzu ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang und eine faire Verteilung der Ressourcen erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration in einem Gleichgewicht sein. Bei nicht nachwachsenden Ressourcen wie Bodenschätzen muss die Einführung einer Kreislaufwirtschaft oberstes Ziel sein. Dazu ist es unbedingt notwendig, vorhandene umweltschonende Technologien bevorzugt zu nutzen, sowie die Entwicklung neuer Technologien voranzutreiben. Technologien, die unabsehbare und nicht zu verantwortende Folgen für nachfolgende Generationen haben, lehnen wir strikt ab. Ein Beispiel hierfür ist die derzeitige Stromproduktion durch Kernspaltung.
Die NRW-Piraten wollen die naturwissenschaftliche Grundlagenforschung, die Forschung im Bereich der ökologischen Zusammenhänge und die Erforschung sauberer Technologien fördern. Forschungsergebnisse, insbesondere solche aus öffentlich finanzierten Programmen, müssen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Die Ergebnisse sollen für die Aufklärung der Bevölkerung in Fragen des Umweltschutzes genutzt werden. Die selektive Sicht auf ganzheitliche Zusammenhänge erfordert die Entwicklung von Methoden, die dem Prinzip "Gemeinnutz geht vor Eigennutz" zur Geltung verhelfen. Dem dient die allgemeine Aufklärung der Bevölkerung, der freie Zugang zu Wissen und Forschungsergebnissen und die Schaffung von Anreizen zum Umdenken, um zu besseren Verhaltensweisen zu gelangen.
Viele der heutigen Probleme, beispielsweise die Asse in Deutschland, der weltweite Klimawandel oder das Artensterben, sind zu einem großen Teil das Resultat der Ohnmacht der Gesellschaft und der Bürger sowohl dem Staat als auch der Wirtschaft gegenüber. Daher ist auch beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an den Entscheidungsprozessen erforderlich.
Das Versagen der internationalen Politik einen Konsens zum Klimaschutz zu finden bedeutet, dass lokale und regionale Initiativen zum Umwelt- und Klimaschutz an Bedeutung gewinnen. Die NRW-Piraten werden diese Initiativen fördern und stärken.
Die folgenden Punkte gehen zum Teil über das Landesrecht hinaus und betreffen auch Bundes- und EU-Recht. Das Land soll auch dort durch geeignete Maßnahmen wie Gesetzesinitiativen seinen Einfluss geltend machen oder wo möglich, beispielsweise über das Ausschreibungsrecht, steuernd einwirken.
Die Netzinfrastruktur der Strom- und Gasnetze auf allen Netzebenen gehört überwiegend in öffentliche Hände. Dazu dient die eigentumsrechtliche Entflechtung der Netzinfrastrukturen. Eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt sind notwendig. Bei der Stromerzeugung sind durch verstärkte Forschungsanstrengungen die Kosten für Photovoltaik und für Anlagen der dezentralen Kraft-Wärme-Kopplung deutlich zu senken. Die bisherigen Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien müssen sich stärker als bisher an den jeweils effizientesten Anbietern orientieren, vergleichbar zu der Regulierung der Netzentgelte. Monopol- beziehungsweise Oligopolrenditen sind so lange abzuschöpfen, bis eine funktionierende Wettbewerbsordnung etabliert ist.
Es müssen Mindeststandards für Effizienz festgelegt werden. Das Land NRW muss sich in Deutschland und Europa durch entsprechende Initiativen dafür einsetzen und wo möglich eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu gehören CO2-Grenzen für PKW ebenso wie Grenzen für den Energieverbrauch von Elektrogeräten. Produkte, die Standards nicht einhalten, dürfen nicht mehr vertrieben werden. Finanzielle Anreizstrukturen, die nachhaltigen Konsum belohnen, Prämienprogramme, Steuervorteile oder Zuschüsse müssen für den Klima- und Ressourcenschutz und sozial verträgliche Arbeits- und Produktionsbedingungen konsequent wirksam sein.
Die NRW-Piraten fordern eine klare Energiekennzeichnung für alle Gebrauchsgüter. Die Effizienzklassen von Haushaltsgeräten bieten dafür die Grundlage. Wir wollen den sukzessiven Ersatz fossiler Energiequellen durch erneuerbare Energie im Gebäudebestand und im Neubau voranbringen. Der sogenannte "ökologische Rucksack" eines Produktes sowie die Übernahme von sozialer Verantwortung durch die Hersteller müssen transparent gemacht werden. Die Landesregierung muss sich für die Schaffung hierzu geeigneter unabhängiger Plattformen einsetzen. Beispielsweise sollten die Corporate-Social-Resposibility-Tests der Stiftung Warentest ausgebaut werden.
Die NRW-Piraten unterstützen die verbraucherpolitische Agenda für die Legislaturperiode 2010 bis 2015 in NRW, „Szenario 2015“. Diese Agenda der Verbraucherzentrale NRW soll Wettbewerb und Versorgungssicherheit in den Energiemärkten garantieren. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ihren Energie-Dienstleister unkompliziert und mit wenig Aufwand binnen weniger Tage wechseln können.
Wesentliche Unterscheidungskriterien eines Angebotes etwa die Laufzeit des Vertrags, der Preis, Kündigungs- und Verlängerungsfristen, Preisanpassungsklauseln, die Zusammensetzung des Stroms und weitere sollen auf einen Blick zu erkennen sein. Die Landesregierung soll durch eine Gesetzesinitiative sicherstellen, dass der zunehmende Wettbewerb im Energiemarkt durch transparente Angebots- und Vertragsgestaltungen gefördert wird.
Die Landesregierung soll die Vorschläge der Monopolkommission aufgreifen und sich für mehr Wettbewerb bei der Stromerzeugung und Gasversorgung einsetzen und die Gründung neutraler Netzgesellschaften unterstützen. Die Gemeindeordnung muss so geändert werden, dass es zu mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt und dem neuen Markt der Energieeffizienzdienstleistungen kommt. Ratsuchenden soll NRW-weit in einer Energieberatung der jeweilige Modernisierungsbedarf in den eigenen vier Wänden aufgezeigt werden. Die Beratung ist kostenlos, unabhängig vom Anbieter und findet beim Ratsuchenden zu Hause statt. Angeboten wird sie von den Verbraucherzentrale und anderen Kooperationspartnern einer Landesinitiative.
Sanierungswillige Hausbesitzer sollen auch für bestehende Gebäude eine finanzielle Förderung durch das Land erhalten, wenn sie erneuerbare Wärmequellen zum Einsatz kommen lassen. Dazu soll die Landesregierung das Bundesprogramm für den Einsatz erneuerbarer Wärme bei Neubauten um ein entsprechendes Landesgesetz und eine langfristige und berechenbare Förderung für den Gebäudebestand ergänzen. Wer seine Heizungsanlage erneuern will, soll ähnlich wie in Baden-Württemberg in die Pflicht genommen werden, mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energie, Kraft- Wärme-Kopplung oder Fernwärme zu decken.
Käufer und Mieter von Wohnungen oder Häusern sollen darauf vertrauen können, dass Verstöße gegen die Vorlagepflicht des Energieausweises durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden verfolgt und geahndet werden. Der Energieausweis wird damit zu einem wirkungsvollen Instrument. Durch ihn kann der künftige Energiebedarf von Immobilien beurteilt und bei der Entscheidung für ein Objekt einbezogen werden.
Die Energieverbrauchskennzeichnung auf Haushaltsgroßgeräten und Geräten der Unterhaltungselektronik soll eine transparente und verlässliche Richtschnur werden, um den künftigen Energieverbrauch der geplanten Anschaffung in die Kaufentscheidung einzubeziehen. Deshalb soll die Landesregierung sicherstellen, dass unabhängige Sachverständige die Umsetzung der Kennzeichnungsvorgaben im Handel regelmäßig kontrollieren und Verstöße ahnden.
Stromkunden sollen einen linearen Stromspartarif erhalten. Das bedeutet, dass wer wenig verbraucht auch eine geringe Stromrechnung hat. Ergänzend soll eine sozial orientierte Energieberatung dazu beitragen, dass sich die bislang große Zahl an Stromsperren in privaten Haushalten drastisch reduziert. Die Landesregierung soll diese Entwicklung im Dialog mit den Energieversorgungsunternehmen und der Verbraucherzentrale anstoßen und begleiten. Besitzer von Elektrospeicherheizungen, die zu einem anderen Heizungssystems wechseln wollen, werden durch ein Förderprogramm des Landes unterstützt. Neue Nachtstromspeicherheizungen dürfen nicht mehr angeschlossen werden.
Naturschutzverbände müssen bei Klagen die gerichtliche Überprüfung aller für die Zulassung eines Vorhabens maßgeblichen Umweltvorschriften verlangen können. Das Verbandsklagerecht ist ein mühsam erkämpftes wesentliches kollektives Bürgerrecht, das nicht durch juristische Rabulistik ausgehöhlt werden darf. Es muss im Gegenteil im Interesse der partizipatorischen Demokratie weiter ausgebaut werden.
Im Zusammenhang mit einem Gerichtsurteil gegen den Bau des umstrittenen Steinkohlekraftwerks in Datteln, wurde § 26 des Gesetzes zur Landesentwicklung im Dezember in einer Eilaktion aus dem Gesetz gestrichen. Er verpflichtet im Einklang mit Bundes- und EU-Recht zur ausreichenden, sicheren, umweltverträglichen und möglichst preisgünstigen Energieversorgung, zur Energieeinsparung, zum Einsatz einheimischer und regenerierbarer Energieträger, zur Verbesserung des Energienutzungsgrades und zur Entwicklung lokaler und regionaler Energieversorgungskonzepte. Er muss umgehend wieder eingeführt werden.
Die Sicherung der Vielfalt an Arten und Ökosystemen, die sogenannte Biodiversität, ist die vorrangige Naturschutzaufgabe. Verluste von Arten und Habitaten sind grundsätzlich zu vermeiden.
Die NRW-Piraten setzen sich für die Ausweisung von Nationalparks und Biosphärenreservaten in NRW ein. Die Schutzkategorie „Biosphärenreservat“ oder gleichbedeutende Kategorien sollen im Landschaftsgesetz verankert werden.
Der Biotopverbund soll in der Raumordnung stärker verankert werden. Ansprüche der geschützten Arten müssen in die Entwicklung der Verbundplanung des Landes integriert werden. Die vielfach verinselten Schutzgebiete müssen mittels Verbundkorridoren zu einem Schutzgebietsnetz entwickelt werden.
Am 01.03.2010 trat das neue Bundesnaturschutzrecht in Kraft. Zur Rechtsklarheit muss das Landesgesetz angepasst werden. Die Inaktivität der Landesregierung verursacht Rechtsunsicherheit. Die Verwaltung wird die anzuwendenden Vorschriften mühsam durch einen Abgleich von Bundesnaturschutzgesetz, Landschaftsgesetz und Verfassung zusammensuchen müssen. Die NRW-Piraten regen an, stattdessen in der Neufassung des Landesrechts Anforderungen an den Biotopverbund, die Gebietsschutzvorschriften und die Landschaftsplanung zu formulieren. Diese sollen das Bundesrecht gemäß den regionalen Voraussetzungen und Notwendigkeiten mit Leben erfüllen.
Die Landesregierung muss sich beim Bund für Änderungen bei der Mobilität zugunsten einer geringeren Umweltbelastung einsetzen und sie wenn möglich im Lande selbst durchführen. Dabei ist die Qualität im Eisenbahn-Fernverkehr zu verbessern. Oberzentren sind mindestens halbstündlich, Mittelzentren stündlich zu verbinden. Hierfür ist eine Optimierung der Geschwindigkeiten und Anschlüsse im gesamten Fahrplannetz erforderlich. Die Netzknoten müssen ausgebaut werden, um den Umsteigeverkehr zu sichern. Bereitgestellte Regionalisierungsmittel müssen auf ihre Effizienz überprüft werden. Ein zukunftsfähiges integriertes Verkehrskonzept muss entwickelt werden. Es soll die Effizienzpotentiale aller Verkehrsträger optimal ausnutzen und vernetzen. Dazu zählt zuvorderst die quantitative und qualitative Optimierung des Schienenverkehrs. Dazu zählen aber auch die Förderung energiesparender PKW, Strategien zur Emissionsminderung im Flugverkehr sowie der Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr. Auf nutzerfreundliche Schnittstellen und Informationssysteme ist besonders Wert zu legen. Regionale Schlichtungsstellen sollen eingerichtet oder ausgebaut werden.