Geschäftsordnung
Dies ist Version 1.8 der Geschäftsordnung des Vorstandes der PIRATEN NRW. Sie wurde am 02.05.2013 verabschiedet und nach dem Ende der Sitzung gültig
Geschäftsordnung des Landesvorstandes Nordrhein-Westfalen
§1 – Vorstandssitzungen
Der Vorstand hält in der Regel monatlich, mindestens jedoch alle drei Monate, Vorstandssitzungen ab.
§2 – Einladung zu Vorstandssitzungen
Ist keine reguläre Vorstandssitzung angesetzt, wird zu dieser öffentlich, mit einer Frist von 3 Tagen auf der Organisationsliste und der Internetpräsenz des Vorstandes eingeladen. In der Regel wird während der Vorstandsitzung der Termin für die nächste Vorstandssitzung beschlossen und im Sitzungsprotokoll veröffentlicht. Ist dies nicht der Fall, wird über die NRW-Info-Mailingliste eingeladen.
§3 – Tagesordnung
Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung beschlossen. Tagesordnungspunkte (TOPs) können auf der vorläufigen Tagesordnung eingetragen werden. Jeder TOP muss mit dem Namen des Erstellers gekennzeichnet sein. TOPs ohne Kennzeichnung müssen vom Vorstand nicht besprochen werden.
§4 – Anträge zu einer Vorstandssitzung
Antragsberechtigt ist jeder Pirat. Anträge sind spätestens 24 Stunden vor Beginn der Sitzung als E-Mail an vorstand@piratenpartei-nrw.de zu schicken oder über das entsprechende Formular einzureichen und mit dem Namen des Antragstellers zu kennzeichnen. Antragsteller, die anonym auftreten möchten, müssen dies bei Antragseinreichung anzeigen.
§5 – Öffentlichkeit und deren Ausschluß
Die Vorstandssitzungen sind in der Regel öffentlich abzuhalten. Auf Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Dieser Beschluss ist zu begründen.
§6 – Leitung der Vorstandssitzungen
Die Vorstandssitzungen werden durch einen Sitzungsleiter geleitet. Dieser wird durch die anwesenden Vorstandsmitglieder zu Beginn einer Sitzung bestimmt. Der Sitzungsleiter moderiert die Sitzung. Rederecht haben alle Vorstandsmitglieder und Personen, die vom Sitzungsleiter dieses erteilt bekommen.
§7 – Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Stimmabgabe erfolgt namentlich. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Änderungen an dieser GO werden mit einer absoluten Mehrheit aller abgegebenen Stimmen beschlossen.
§8 – Protokollführung
ÜÜber den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Sitzungsprotokoll angefertigt. Dieses muss die folgenden Punkte enthalten:
- Beginn,
- Ort,
- anwesende Vorstände,
- entschuldigt und unentschuldigt abwesenden Vorstände
- Versammlungsleitung
- Protokollführer,
- Beschlussfähigkeit,
- Tagesordnung,
- die seit der letzten Sitzung getätigten Umlaufbeschlüsse,
- die seit der letzten Sitzung getätigten Finanzbeschlüsse,
- Anträge,
- Beschlüsse,
- Abstimmungsergebnisse mit Nennung des jeweiligen Abstimmungsverhaltens der anwesenden Vorstandsmitglieder,
- Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes,
- bei Festlegung den Termin und Ort der nächsten Sitzung,
- Ende,
Ferner können Stellungnahmen protokolliert werden. Zu Beginn der Sitzung wird der Protokollführer durch die anwesenden Vorstandsmitglieder bestimmt. Das Protokoll ist bei der nächsten Sitzung vom Vorstand zu bestätigen. Das angefertigte Protokoll ist, in seiner vorläufigen Version, innerhalb von drei Tagen auf der Organisationsliste und auf der Internetpräsenz des Vorstandes zu veröffentlichen.
§9 – Umlaufbeschlüsse zwischen den LVor Sitzungen
Der Vorstand hat das Recht Anträge zwischen den Vorstandssitzungen anvorstand@piratenpartei-nrw.de entgegen zu nehmen und abzustimmen. Die Abstimmung findet im Request Tracker als Kommentar statt.
Umlaufbeschlüsse werden mit einer absoluten Mehrheit gefasst. Erreicht ein Beschluss zwischen zwei Vorstandssitzungen nicht die nötige Anzahl abgegebener Stimmen, so wird dieser als allgemeiner Antrag in der nächten Vorstandssitzung behandelt.
Abgestimmte Umlaufbeschlüsse sind in der folgenden Vorstandssitzung entsprechend im Protokoll zu veröffentlichen.
§10 – Finanzbeschlüsse
Anträge, die eine Zuweisung von einem virtuellen Kreisverbandskonto beinhalten, können im Umlauf durch die Schatzmeisterin und zwei weitere Vorstandsmitglieder verabschiedet werden und sind umgehend zu veröffentlichen. Die Bestätigung des Beschlusses wird im nächsten Vorstandsprotokoll veröffentlicht.
Finanzausgaben aus dem Budget des Landesverbandes bis zu einer Höhe von 250€ können durch den Schatzmeister und zwei weitere Vorstandsmitglieder beschlossen werden. Der Beschluss wird im nächsten Vorstandsprotokoll veröffentlicht.
Finanzausgaben aus dem Budget des Landesverbandes über 250€ werden in der Vorstandssitzung oder per Umlaufbeschluss beschlossen.
§11 Finanzanträge während der Vorstandssitzung
Finanzanträge, welche für eine Vorstandssitzung auf deren Tagesordnung stehen, müssen um behandelt zu werden von einem der Antragssteller oder einen Vertreter vorgestellt werden.
§12 – Aufzeichnungen
Der öffentliche Teil der Vorstandssitzung wird nach Möglichkeit in Bild und/oder Ton aufgezeichnet und innerhalb von maximal 6 Tagen auf der Internetpräsenz des Vorstands eingebunden, wenigstens aber verlinkt. Die Aufzeichnungen werden nach 2 Jahren archiviert.
§13 – Protokolle nicht öffentlicher Sitzungsteile
Über den nichtöffentlichen Sitzungsteil wird ein Protokoll geführt. Dieses ist in einem gesicherten Bereich zu archivieren.
§14 Gutachten und Rechtsauskünfite
Eine Beauftragung zur Erstellung eines Gutachtens oder einer Rechtsauskunft wird öffentlich dokumentiert. Gutachten werden, sobald sie eingetroffen sind, vom Vorstand unmittelbar auf dem Vorstandsportal veröffentlicht und im Nachgang kommentiert.
§15 – Aufgabenverteilung im Vorstand
Patrick Schiffer:
- Öffentlichkeitsarbeit (Außendarstellung)
- Außenwirkung
- Schnittstelle SG Gestaltung/Kreative NRW
- Vorbereitungen zu SMV/LQFB
- Kommunikation intern bei Konflikten
Christian Gebel:
- Presse, Öffentlichkeitsarbeit
- Konfliktbetreuung
- Kontakt in Richtung der Landtagsfraktion
- Mitorganisation Werbemittel
- Rechtsbereiche
Daniel Neumann:
- Request Tracker
- Projektbezogene Tätigkeiten
- Trackerverwaltung der Gliederungen
- LQFB/SMV
- NRW Wiki Portal
- NRW Website
- AG ÖA, Presse
- Kontakt Landesschiedsgericht
Jens Ballerstädt:
- Kontakt/Koordination von AGs, AKs, PGs, Kreisen, Crews, Piratenbüros etc.
- Aktivitäten dieser Gruppen beobachten
- Kommunikation dieser Gruppen zum Landtag
- Kumulierung der bisherigen Kommunalarbeiten
- Basis-Kommunalwahlprogramm
- Bildungsseminare und Schulungen koordinieren
- Regiomumble
Stephanie Nöther:
- Alle Finanzangelegenheiten
- Verträge aller Art
- Buchhaltung
- Lohnbuchhaltung
Carsten Trojahn:
- Mitgliederverwaltung
- Verwaltungsportal
- Inventarisierung
- Werbemittel
- Interne Organisation
- Interne Kommunikation
- Personalverwaltung
Maja Tiegs:
- Unterstützung des politschen Geschäftsführers
- Unterstützung der Verwaltung
- Request Tracker
Sasa Raber:
- An Partizipationsmöglichkeiten arbeiten
- Unterstützung der Schatzmeisterin
- Satellitenkonzept & Geschäftsstellen
- Personalverwaltung
Ali Utlu:
- Aktivitätsbetreuung der Kreise
- Konfliktlösungen
- Request Tracker
- Unterstützung Außenwirkungen aufgrund Bundesbeauftragtung




