Warum Briefwahl?
Die Briefwahl wird immer beliebter. Es gibt vielerlei Gründe, warum sich immer mehr Menschen für diesen Weg entscheiden. Vielleicht sind Sie an diesem Tag nicht vor Ort, müssen arbeiten oder haben keine Lust, sich an einem Sonntag am Wahllokal anzustellen. Außerdem soll die Briefwahl vor allem ältere, kranke oder Menschen mit Behinderungen dabei unterstützen, ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können.Wie beantrage ich die Briefwahl?
Wahlberechtigte erhalten ca. 4-5 Wochen vor dem Wahltag eine amtliche Wahlbenachrichtigung. Diese enthält neben der Adresse des zuständigen Wahllokals auch die Nummer des Wahlbeziks und die persönliche Wählerverzeichnis-Nummer. Wo Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese im Bürgerbüro ab. Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme gleich vor Ort abgeben.Wie funktioniert die Briefwahl?
Nach Beantragung der Briefwahl erhalten Sie per Post:
- den Stimmzettel
- einen Wahlschein
- einen Stimmzettelumschlag (weiß oder blau)
- einen Wahlumschlag (rot)
Schritt 1: Mit dem Stimmzettel entscheiden Sie, wen Sie wählen möchten. Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme für eine der Wahllisten (Parteien). Machen Sie nur maximal ein Kreuz, sonst wird der Stimmzettel ungültig. Stecken Sie dann Ihren Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag (weiß oder blau) und kleben diesen zu.
Schritt 2: Unterschreiben Sie den beigefügten Wahlschein.
Schritt 3: Stecken Sie nun den Stimmzettelumschlag (blau oder weiß) und den unterschriebenen Wahlschein in den beiliegenden roten Wahlumschlag und kleben diesen zu.
Schritt 4: Werfen Sie nun den roten Wahlumschlag OHNE Briefmarke in den nächsten gelben Briefkasten ein oder stecken ihn in die Wahlurne im zuständigen Wahlamt. Fertig! So schnell und einfach können Sie per Briefwahl wählen. WICHTIG: Ihre Wahlunterlagen müssen am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr bei der dafür zuständigen Stelle vorliegen.