Digitale Gesellschaft

Das Netz bietet die Möglichkeiten

Wir setzen uns für einen freien Zugang zu Wissen und digitalen Informationen ein. Das Internet bietet Gestaltungsmöglichkeiten und Teilhabe, sowie eine stärkere, direkte soziale Vernetzung für alle; räumlich, zeitlich und kulturell unabhängig. Der Zugang zum Netz ist jedoch von technischen und finanziellen Voraussetzungen abhängig, sodass keine flächendeckende Beteiligung der Menschen am kulturellen Austausch und Wissen der Gesellschaft gewährleistet ist.

Wir sehen es im Rahmen der Daseinsfürsorge als eine essenzielle Aufgabe des Landes NRW an, ein niederschwelliges Angebot an Internetzugangsmöglichkeiten zu verwirklichen und zu fördern. Zugang zum Internet ist im 21. Jahrhundert entscheidend für die Teilhabe eines jeden Menschen an der Gesellschaft und deren Mitgestaltung.

Digitale Infrastruktur

Sowohl auf Landesebene als auch im Bundesrat werden wir uns dafür einsetzen, dass die zur Verfügung stehende technische Infrastruktur ausgebaut wird, um die Nutzung des Internets zu verbessern und allen Menschen ausreichend schnelle Zugänge zu ermöglichen. Dabei streben wir den Ausbau von nachhaltiger Infrastruktur wie Glasfaser und eine Erweiterung des Funkfrequenzsprektrums an. Eine finanzielle Förderung und den Ausbau von Brückentechnologien im alten Telefon- und Kabelnetz lehnen wir ab, da diese nur eine kurzfristige und unverhältnismäßig teure Steigerung für Übertragungsraten bieten, aber keine stabile, nachhaltige und zukunftsorientierte Infrastruktur gewährleisten. Wir setzen uns für eine Teilöffnung des Frequenzspektrums im UKW-Bereich sowie bei der Millimeterwelle ein, um damit dem steigenden Bedarf an Bandbreite in abgelegenen oder in Ballungsgebieten gerecht zu werden. Eine Teilnutzung von freien Funkfrequenzbändern durch LTE lehnen wir ab, denn die dadurch entstehenden Nachteile für die aktuelle Infrastruktur stehen in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Netzneutralität

Wir setzen uns für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten. Die Netzneutralität muss bedingungslos ermöglicht werden!

Unsere Definition von freien Zugang zu Datennetzen

Das Internet ist ein wichtiges Mittel, um Menschen die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, den freien Zugang zum Internet und seinen Inhalten auch weiterhin zu gewährleisten. Beschränkungen sowohl auf Anbieter:innenseite (zum Beispiel Internetsperren) als auch auf Anwender:innenseite (zum Beispiel Three Strikes) müssen auch auf Landesebene verhindert werden.

Unter freien Zugängen zu Datennetzen verstehen wir:

  • keine Volumen- oder Zeitbegrenzungen
  • keine Kosten für Nutzer:innen
  • keine Manipulation des Datenverkehrs und Inhalts durch Zugangsbetreiber:innen
  • keine Deep Packet Inspection, das Verändern der Payload von IP-Paketen
  • kein Verstoß gegen die Netzneutralität
  • keine vor- oder zwischengeschaltete Werbemaßnahmen, welche nicht zum regulären Inhalt gehören

Darüber hinaus ist der Zugang möglichst barrierefrei zu gestalten. Aus diesem Grund lehnen wir Zugangskontrollen ab.

Bereitstellung von Internetzugängen durch das Land NRW

Wir werden dafür sorgen, dass in Verantwortung des Landes in allen öffentlichen Einrichtungen flächendeckend mittels WLAN ein freier Internetzugang angeboten wird. Mit diesen Zugängen werden nicht nur die Informationsmöglichkeiten im öffentlichen Bereich verbessert, sie leisten auch einen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit NRWs als Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Über die Bereitstellung hinaus ist die Vernetzung der Zugangspunkte untereinander umzusetzen und nach Möglichkeit in örtliche Freifunknetze einzubinden, um die Interaktion, den Wissens-, Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Menschen zu ermöglichen.

Freies Internet im öffentlichen Personennahverkehr

Wir setzen uns dafür ein, dass im öffentlichen Personennahverkehr in NRW ein stabiler und schneller Internetzugang für Mitfahrende kostenfrei und ohne Erfassung von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt wird. Das Zwischenspeichern von unverschlüsselten Daten auf sogenannten Proxys ist nur zur Qualitätssicherung in Ausnahmefällen gestattet. Deep Packet Inspection, das Verändern von IP-Paketen und der Verstoß gegen die Netzneutralität ist grundsätzlich untersagt. Vor- oder zwischengeschaltete Werbemaßnahmen, welche nicht zum regulären Inhalt der Webseite gehören, sind nicht gestattet.

Aufbau von Freifunknetzen

Wir werden den Aufbau von Freifunknetzen in NRW weiterhin unterstützen. Das auf der WLAN-Technologie basierende Netz ist, unabhängig von jeglicher Kontrolle und Zensur, zeitlich unbegrenzt verfügbar. Freifunknetze sind in der Nutzung kostenfrei und ermöglichen daher auch sozial benachteiligten Menschen die Teilnahme am Netz. Wir werden Freifunknetze im Sinne der dezentralen Infrastruktur in Nutzer:innenhand fördern. Hierzu ist die unentgeltliche Bereitstellung geeigneter Dachflächen zur Vernetzung bestehender Zugangspunkte erforderlich, sowie die unentgeltliche Bereitstellung des Betriebsstroms. Seitens des Landes sind Dachflächen öffentlicher Gebäude bei Eignung bereitzustellen und die Erweiterung der Dachflächennutzung durch Förderangebote zu unterstützen. Wir werden im Landtag eine enge Zusammenarbeit des Landes mit Freifunkinitiativen anstreben.

Datennetze in Bürger:innenhand

Wir setzen uns für eine Trennung von Netzbetreibenden und Zugangsanbieter:innen bei Datennetzen ein. Wir fordern, dass alle Netzbetreibende jedem Zugangsanbietenden den Zugang zu ihren Kund:innen zu den gleichen Konditionen anbieten müssen.

Langfristig setzen wir auf dezentrale Anbietende, insbesondere auf nicht gewinnorientierte.

Netze, die von Menschen vor Ort, beispielsweise als Genossenschaft betrieben werden, können besser an die Bedürfnisse der ansässigen Menschen angepasst werden und sich ohne zentrale Koordination miteinander verbinden. Dies entspricht unserem Bild von einem demokratisch organisierten Internet.

Förderung von freier Open Source Software

Software ist in unserem Leben und in der Gesellschaft fest verankert. Freie Software gibt Menschen das Recht, Programme zu verbessern, zu verbreiten und sie geräteunabhängig zu verwenden. Diese Möglichkeiten stellen sicher, dass wir unsere grundlegenden Freiheitsrechte, wie die Presse- oder Redefreiheit, wahrnehmen können.

Den Einsatz und die Entwicklung von freier Software in der Verwaltung wollen wir aktiv fördern. Eine durch das Land oder im Auftrag entwickelte Software sollte der Öffentlichkeit immer unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus muss der Quellcode, der bei Änderungen an freier Open Source Software durch das Land NRW entsteht, wieder in die Projekte eingebracht werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass jegliche durch NRW genutzte, freie Open Source Software finanziell unterstützt wird.

Des Weiteren setzen wir uns dafür ein, dass NRW einen Fördertopf zur allgemeinen Unterstützung freier Open Source Software aufbaut.

Grundlagenforschung für zukunftsfähige Verschlüsselungsverfahren massiv fördern

Die Hardwareentwicklung schreitet unaufhaltsam fort. Um die Datensicherheit in Zukunft gewährleisten zu können, benötigen wir neue und leistungsfähigere Verschlüsselungsverfahren, die der Rechenleistung neuer Architekturen und Technologien wie Tensor-Processing-Units, kurz TPUs, und Quantencomputern standhalten. NRW besitzt bereits hervorragende und international anerkannte Institute, an denen zu neuen innovativen Verschlüsselungsverfahren geforscht wird. Daher setzen wir uns für eine massive Förderung der Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Verschlüsselungsverfahren und insbesondere der Postquantenkryptografie ein.

Forschungscluster “Transformationsforschung” einrichten und fördern

Die aktuell in den ökonomischen Wissenschaften vorherrschenden Modelle der sogenannten Neoklassik reichen nicht aus, um den global heraufziehenden Anforderungen der Zukunft gerecht zu werden. Sie hängen zu sehr am Wachstumsparadigma. Speziell der Bereich der Hochschulforschung ist aufgefordert, intensiv an neuen Formen des Wirtschaftens zu forschen. Dazu müssen die entsprechenden Mittel bereit gestellt und die Rahmenbedingungen geschaffen werden. Wir wollen daher umfassende Anstrengungen in der Transformationsforschung, in der Erforschung transformativer Prozesse und der Erarbeitung neuer Wirtschaftsmodelle, die den globalen Anforderungen an Ressourcenschonung, Recycling, Umweltschutz und Nachhaltigkeit genügen.

Mauer der digitalen Spaltung überwinden

Die immer schneller werdende technische Entwicklung hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass alltägliche Geräte und Technologien zunehmend komplexer geworden sind. Diese erhöhte Komplexität führt zu einer stetig größer werdenden digitalen Spaltung der Gesellschaft, hinsichtlich des Verständnisses von Technik. In einer modernen Gesellschaft ist es notwendig, dass Menschen der Technik selbstbewusst gegenüberstehen. Nur so können sie ihre Grundrechte im 21. Jahrhundert wahrnehmen und an der Gesellschaft teilhaben. Wir setzen uns für kostenfreie, durch NRW geförderte Schulungsangebote für alle Interessierten ein, die die Gelegenheit bieten, die digitale Spaltung zu überwinden. Wir werden in Zusammenarbeit mit öffentlichen sowie gemeinnützigen Träger:innen und Vereinen flächendeckende Schulungsmöglichkeiten schaffen.

Open Access

Open Access fördern – Forschung und Lehre stärken

Wissenschaft und Forschung leben vom freien Austausch neuer Erkenntnisse. Der freie und digitale Zugang zu wissenschaftlicher Literatur ist für attraktive Forschung und Lehre unerlässlich. Bezahlschranken und überteuerte Lizenzpakete von Großverlagen gefährden eine zeitnahe Debatte aktueller Veröffentlichungen, die wissenschaftliche Nachvollziehbarkeit, und damit die Forschungsfreiheit. Ziel ist es daher, innerhalb von 5 bis 10 Jahren alle Bibliotheken und Hochschulen vollständig auf digitale Literaturversorgung umzustellen. Wir unterstützen die deutschland- und europaweite Open-Access-Bewegung und das in diesem Bereich bereits sehr engagierte und erfolgreiche Hochschul- und Bibliothekspersonal. Forschende, die digital publizieren möchten, sollen in Zukunft landesweit beraten und finanziell gefördert werden.

Die Literaturversorgung muss von den knappen Etats der wissenschaftlichen Einrichtungen entkoppelt werden. Um ein Gleichgewicht zwischen Bibliotheken, Forschenden und Großverlagen herzustellen, bedarf es einer entschlossenen, institutionellen Förderung offener Publikationsformen, zum Beispiel durch Publikationsfonds. Sowohl Erstveröffentlichungen in elektronischen Medien als auch die Bereitstellung bereits publizierter Verlagswerke in frei zugänglichen Datenbanken sollen gleichberechtigt gefördert werden. Wissenschaftsverlage und Fachgesellschaften erhalten finanzielle Unterstützung. Neue Geschäftsmodelle und Dienstleistungen entstehen auf Verlagsseite. Die allgemeine Erhöhung der Forschungsetats ist ein Weg, um die Qualität der Publikationen zu sichern und digitale Vorteile, wie die Darstellung von Forschungsergebnissen in Datenbanken oder 3D-Modellen, voll auszuschöpfen. In der Wissensgesellschaft müssen die Bestände der öffentlichen Hochschulen und Bibliotheken digital und barrierefrei abrufbar sein.

Infrastruktur für Open Access

Um das zu ermöglichen, muss eine Infrastruktur geschaffen werden. Diese Aufgabe wird heute vorrangig von etablierten Verlagen übernommen. Für Open-Access-Veröffentlichungen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst langsam und meist in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Diese Entwicklung wollen wir auch finanziell fördern. Ziel soll es sein, dass jede Universität und Fachhochschule in NRW eine eigene, digitale Bibliothek für frei zugängliche Veröffentlichungen einrichtet, in der ihre Publikationen Platz finden. Das verhindert eine Zersplitterung in unübersichtliche Untereinheiten und gewährleistet gleichzeitig eine gute Informationsabdeckung.

Universitätsnahe Umsetzung

Um die Bedienbarkeit und die Akzeptanz sowie die Verwendungsmöglichkeiten der digitalen Bibliotheken zu garantieren, ist es unerlässlich, einheitliche Softwareschnittstellen zu schaffen. Das gewährleistet eine Vernetzung der Bibliotheken zwischen den einzelnen Universitäten und Fachhochschulen, um die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von Wissen vor Ort zu erhöhen. Solche freien Softwarelösungen existieren bereits, jedoch sehen wir noch viel Verbesserungsbedarf in Bezug auf die Standardisierung und Vernetzung dieser Bibliotheken. Daher setzen wir uns dafür ein, dass NRW die Weiterentwicklung von Software für digitale Bibliotheken als Forschungsprojekt ausschreibt und dieses möglichst universitätsnah umsetzt.

Das Ergebnis des Forschungsprojekts muss unter einer freien Lizenz stehen.

Offene Dateiformate

Um die in den digitalen Bibliotheken gespeicherten Informationen nachhaltig verfügbar zu machen und die Unabhängigkeit von Interessengruppen sicherzustellen, sprechen wir uns für eine Nutzung offener Datenformate aus.

Abbau von Zugangsbeschränkungen

Wir wollen die Zugangsbeschränkungen für digitale Bibliotheken abbauen. Zurzeit finden sich in den digitalen Bibliotheken hauptsächlich Dissertationen und vergleichbare Ergebnisse. Diplomarbeiten, Hausarbeiten und Ähnliches werden nicht gespeichert und stehen damit auch nicht für die Recherche zur Verfügung. Da die Veröffentlichung in diesen Bibliotheken praktisch kostenfrei ist, braucht hier nicht gespart zu werden. Dieses Vorgehen führt zu einem unnötigen Verlust an Wissen. Viele junge Wissenschaftler:innen kommen zu spät mit den digitalen Bibliotheken in Kontakt. Daher setzen wir uns für die Öffnung dieser Bibliotheken ein.

Open Access und Mittelvergabe

Weiterhin wollen wir die Verbreitung von Open Access bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsgelder fördern. Wir setzen uns dafür ein, dass bei der Beurteilung von Mittelvergaben durch NRW solche Publikationen bevorzugt bewertet werden, die auch öffentlich verfügbar sind.

Freie Lizenzen fördern

Freie Lizenzen bieten geistig Schaffenden eine Möglichkeit, ihre Werke einfach, flexibel und ohne bürokratischen oder finanziellen Aufwand nach eigenen Wünschen zu schützen. Eine freie Lizenz bedeutet, dass Lizenzinhaber:innen das Werk für jeden Zweck frei einsetzen, verändern und weitergeben dürfen. Wir wollen freie Lizenzen thematisieren und fördern.

Ein gutes Beispiel hierfür ist das Creative-Commons-Modell, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Dort kann man sich aus einzelnen Bausteinen die richtige Lizenz zusammenstellen.

Open Data

Wir befürworten die freie Verfügbarkeit und die freie Nutzung von öffentlichen und behördlichen Daten und möchten diese explizit fördern. Hierbei sollen sämtliche, für Open Data relevant erscheinenden Daten von Anfang an so angelegt werden, dass ihre Nutzung keine Rechtsverletzung zur Folge haben kann.

Daher fordern wir, dass alle behördlich erstellten oder durch öffentliche Mittel zur Verfügung gestellten Daten und Datenbestände (beispielsweise Kartenmaterial, Geodaten oder Statistiken) unter eine freie Lizenz gestellt werden müssen.

Open Sensordata

Wir werden uns dafür einsetzen, dass Datensätze von Mess- und Sensorinstrumenten der öffentlichen Hand über eine offene Softwareschnittstelle durch das Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Wir werden uns vor allem dafür einsetzen, dass Privatleute und Firmen beim Generieren, Bereitstellen und Öffnen von Mess- und Sensordaten Unterstützung durch NRW, z.B. in Form von (Dach-)Flächen, fachlichen Expertisen, Ressourcen (Strom- und Datennetze), Ausstattung wie auch der oben genannten offenen (Software-)Schnittstelle, erhalten können.

Alle Datensätze müssen von personenbezogenen Daten bereinigt sein. Es muss sichergestellt werden, dass keine Daten erfasst werden, welche einen Rückschluss oder eine Identifikation einer Person zulassen könnten.

Alle Datensätze müssen der Allgemeinheit zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt werden. NRW soll für das Anbieten der Datensätze keine monetären Gegenleistungen verlangen dürfen. Alle Datensätze sind zu jedem Zeitpunkt abrufbar – eine maximale Speicherdauer ist nicht vorgesehen.

Gerätehoheit

Wir setzen uns dafür ein, dass Geräte keinen softwareseitigen Einschränkungen bei zu installierender Software unterliegen.

Käufer:innen eines Geräts muss es gestattet sein, ohne Einschränkungen eigene Software oder die von Drittanbietern auf sein erworbenes Gerät aufzuspielen. In Ausschreibungen zu Neuanschaffungen von elektronischen Geräten im öffentlichen Dienst soll dieses Kriterium explizit gefordert werden. Eine softwareseitige Altersschranke und die damit verbundene Geldverschwendung darf es nicht mehr geben.

Freie Softwareinstallation

Immer mehr Betriebssysteme erlauben die Installation von Software nur über einen, vom Hersteller kontrollierten, “App Store”. Dies führt dazu, dass Nutzer:innen immer mehr die Hoheit über die in ihrem Besitz befindlichen Geräte verlieren und der Hersteller eine besorgniserregende Marktmacht bekommt.

Wir streben an, für PCs, Smartphones, Tablets und andere computerähnliche Geräte, die Möglichkeit der Installation von Software aus beliebigen Quellen gesetzlich vorzuschreiben.

Um weniger erfahrene Nutzer:innen vor Schadsoftware zu schützen, muss dabei die freie Softwareinstallation im Auslieferungszustand nicht aktiviert sein. Es muss dafür jedoch eine einfache, über die Oberfläche des Betriebssystems im Auslieferungszustand zugängliche, Option existieren. Frei installierte Software muss dabei ebenso auf alle Schnittstellen des Systems zugreifen können, wie die vom Systemhersteller zugelassene Software. Weiterhin darf die freie Softwareinstallation nicht zu einem Verlust der Gewährleistung oder anderen Nachteilen für Verbraucher:innen führen. Die freie Softwareinstallation darf auch bei durch Netzbetreibende angepassten Geräten nicht eingeschränkt werden.

Als “computerähnliche Geräte” sollen dabei alle digitalen, informationsverarbeitenden Systeme aufgefasst werden, deren Betriebssystem grundsätzlich die Möglichkeit bietet, zusätzliche Software zu installieren.

Auf Geräte für industrielle oder sicherheitskritische Anwendungen sowie Geräte, bei denen fehlerhafte oder bösartige Software unmittelbar physischen Schaden verursachen kann, wie Autos oder Haushaltsgeräte, soll diese Regelung nur eingeschränkt gelten. Für diese Geräte kann der volle Zugriff auf alle Schnittstellen mit hohen Hürden versehen werden. Eine illegale Ansteuerung von Funkschnittstellen, etwa mit am Betriebsort nicht zugelassenen Frequenzen, soll dabei nicht als physischer Schaden betrachtet werden, der eine Erschwerung der freien Softwareinstallation rechtfertigen kann. Für solche Szenarien greifen bestehende Gesetze (§55 Telekommunikationsgesetz).

Wir streben eine Bundesratsinitiative an, um eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Bundesebene zu erreichen.

Cloud-Kennzeichnung von Smartgeräten

Verbraucher:innen werden beim Kauf von sogenannten smarten, also mit dem Internet verbundenen Geräten meistens nicht transparent und offen über alle Eigenheiten bei der Verwendung der Geräte informiert. So wird meist nicht angegeben, welche Daten automatisch in das Internet geladen, welche Unternehmen Zugriff auf diese Daten erhalten oder welche Eigenschaften des Gerätes nicht ohne Internetzugang nutzbar sind.

Wir setzen uns dafür ein, dass internetbasierte Geräte, ähnlich wie bei der Nährstofftabelle, transparent gekennzeichnet werden müssen. Vor dem Kauf des Produkts wird somit erkennbar, welche Daten das Produkt erfasst, ob diese ins Internet gesendet werden und welche Verschlüsselung hierfür verwendet wird. Ebenfalls soll diese Cloud-Kennzeichnung Nutzer:innen darüber informieren, welche Anbieter:innen Zugriff auf die Daten haben.

Privatheitsschutz muss Standard werden

Der Schutz der Privatheit ist die Grundlage für informationelle Selbstbestimmung in der Informationsgesellschaft. Die immer intensivere Digitalisierung der Alltagsprozesse in allen Lebensbereichen und die umfassende Vernetzung führen zu einem nicht mehr überschaubaren Kontrollverlust über die eigenen Daten. Wir wollen den Schutz der Privatheit von Anfang an mitdenken und stärken. Dazu wollen wir datensparsame und privatheitsschonende Technologien fördern und die vorhandenen, oft überwachungsintensiven Verfahren, reduzieren.