Gesundheit

Zukünftiger Umgang mit Pandemien

Effektive und nachhaltige Maßnahmen zur Eliminierung des Krankheitserregers Sars-Cov2 sind zu treffen, diese Maßnahmen beizubehalten und dürfen nicht bei leicht sinkenden Inzidenzzahlen wieder zurückgefahren werden. Die epidemische Notlage von nationaler Tragweite, aus dem Infektionsschutzgesetz nach § 5 Absatz 1 Satz 1 ist beizubehalten.

Unser Ziel ist eine Gesundheitswehr. In der Gesundheitswehr sollen alle Institutionen des Bevölkerungsschutzes und der Wissenschaften, die im medizinisch-gesundheitlichen Bereich tätig sind, in eine gemeinsame Institution zusammenfinden. Auf eine Vernetzung aller wird großen Wert gelegt. Als Beispiele: Virologie, Epidemiologie, Medizin

Gleichberechtigung bei der Blutspende

Die durch die Coronapandemie bedingte aktuelle Notlage bei Blutkonserven hat bei den Verantwortlichen zum Umdenken geführt. Ärzteverband, Robert Koch-Institut (RKI) und Paul Ehrlich Institut haben sich nun für die Blutspende von MSM ausgesprochen.

Unser Ziel ist auch weiterhin eine grundsätzliche Zulassung zur Blutspende von:

  • MSM (Männern, die Sex mit Männern haben)
  • weiblichen und männlichen Sexarbeitende
  • sowie Drogenkonsument:innen, die Drogen intravenös (i.v.) anwenden oder schnupfen.

Sie dürfen durch keinerlei Fristen, die länger sind als jene für “ungeschützten Sex” praktizierende, heterosexuelle Männer, (also 4 Monate), von der Blutspende ausgeschlossen werden. Wir setzen uns für eine entsprechende Änderung des Transfusionsgesetzes ein.

Organspendeausweis

Wir unterstützen die von der Bundesärztekammer favorisierte Widerspruchslösung bei der Organspende. Der mögliche Widerspruch soll dabei auf einem Organspendeausweis vermerkt sein. Eine formlose Erklärung, die mitgeführt wird, soll dabei genauso Gültigkeit haben. Eine Registrierung in einem Widerspruchs- oder Organspenderegister lehnen wir ab. Weitere Änderungen des Transplantationsgesetzes, die eine Schwächung der Rechte von Organspender:innen beinhalten, lehnen wir ebenfalls ab. So soll auch weiterhin die Hirntodfeststellung von zwei unabhängigen Ärzt:innen, die nicht an der Transplantation beteiligt sind, nach einem festen Ablauf durchgeführt werden. Ebenso beibehalten werden soll die Informationspflicht der Krankenkassen.

Notfallmedizin in NRW stärken

Die Überlebenschancen von Patient:innen hängen in Notfallsituationen unmittelbar von der Reaktion beteiligter Menschen ab. Um die Bevölkerung besser in die Lage zu versetzen, in solchen Situationen richtig zu handeln, streben wir Programme zur Förderung von Ersthelfer:innenmaßnahmen in allgemein- und weiterbildenden Bildungseinrichtungen an. Ein angemessenes Verhalten in Notfallsituationen soll auch durch die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten auf freiwilliger Basis in Bildungseinrichtung erleichtert werden.

Unterstützend möchten wir die Verbreitung von Defibrillatoren im öffentlichen Raum über das bisherige Maß fördern.

Weiterhin unterstützen wir die Einrichtung von APP`s, die regional in der Lage sind bei Notfällen Fachpersonal im Umkreis zu verständigen. Gerade im ländlichen Bereich liegen die Zeiten bis zum erfolgten Einsatz an der oberen zulässigen Grenze – also rund 11 Minuten. Diese Zeit sinnvoll mit Ersthelfer:innen zu gestalten kann Leben retten.

Den Beruf der Hebamme zukunftssicher erhalten

Uns ist der Erhalt der Wahlfreiheit des Geburtsortes für Schwangere und der Erhalt der Versorgung mit Hebammenhilfe wichtig. Jede Schwangere muss einen Anspruch auf 1:1-Betreuung durch eine Hebamme haben, ob zuhause, im Geburtshaus oder in der Klinik.

Wir setzen uns dafür ein, dass die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung der Schwangeren durch freiberufliche Hebammen sichergestellt wird und deren Arbeit auch zukünftig in Deutschland erhalten wird, sowie die Hebammenleistungen entsprechend der hohen Verantwortung des Berufes angemessen bezahlt werden.

Wir wollen die Verpflichtung der Kliniken,

  • der angestellten Hebamme Art und Umfang der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mitzuteilen
  • die Einrichtung eines steuerfinanzierten Fonds für Haftpflichthärtefälle für außerklinische und klinische Geburtshilfe
  • die Verkürzung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre
  • die Festlegung einer Haftungsobergrenze, so dass z.B. Inflationsrisiken über die Zeit der Verjährungsfrist ausgeglichen sindWir setzen uns für den Erhalt der wohnortnahen, flächendeckenden und niedrigschwelligen geburtshilflichen Versorgung und Verbesserung der Versorgung von Müttern und Neugeborenen ein.

Außerdem unterstützen wir das Bestreben, die Ausbildung von Hebammen in Deuschland zu akademisieren, um den Berufsabschluss international vergleichbar zu machen und die Hebammenwissenschaft als Forschungsfeld voranzutreiben.

Moderne Geburtshilfe vor Ort

Wir wollen neue Konzepte etablieren, die mit dem Zuschuss öffentlicher Mittel dazu beitragen können, gute Strukturen einer modernen Geburtshilfe vor Ort zu gewährleisten. 1:1 Betreuung pro Hebamme 1 Patient:in. Unser Ziel ist, die Geburten auf natürlichem Wege zu fördern und die Geburten per Kaiserschnitt einzudämmen.

Diagnostische Anerkennung bei ME/CFS

Wir wollen, dass die bestehende Diagnostik von ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) nach den „Kanadischen Konsens Kriterien“ anerkannt wird. Hausärzt:innen sollen die Diagnose stellen, wenn die Kriterien erfüllt werden und die bekannten Ausschlüsse abgeklärt wurden. Diese Diagnose und die Schwere nach „Bell-Skala“ soll auch von sozialen Einrichtungen und den Versorgungsämtern anerkannt werden.
Die Diagnostik soll weiter klarifiziert fortgeführt und gesichert werden. Kontraproduktive Therapien und Rehabilitationsmaßnahmen sollen nicht verpflichtend sein und je nach Krankheitszustand angepasst werden. Ärzt:innen sollen vermehrt Fortbildungen für diese Erkrankung angeboten werden. Patient:innenvereinigungen wie Fatigatio e.V. sollen zusätzlich gefördert und ihre Expertise beachtet werden.

Forschung fördern bei seltenen und/oder schwerwiegenden Erkrankungen

Wir setzen uns dafür ein, dass die finanziellen Mittel für die Erforschung von Ursprung, Entstehung, Diagnostik und Therapie/Medikation und ihrer Wirkungsweise bei seltenen und/oder schwerwiegenden Erkrankungen drastisch erhöht werden.
Nicht ausschließliche Krankheitsliste hierzu: ME/CFS, Long-Covid, PostVirale Erkranknungen/Long Haulers, Rheumatische Erkrankungen Mitochondriopathien, Fibromyalgie, chronische Borreliose und andere chronische Erkrankungen mit Langzeitfolgen, insbesondere auch im neurologischen Spektrum.

e-Health

Im Gesundheitssystem ist das Spannungsfeld zwischen Sinnhaftigkeit, der Notwendigkeit von Datenaustausch und Vernetzung und dem notwendigen Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte, sowie der ärztlichen Schweigepflicht äußerst sensibel.

Wir wollen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens die konsequente Umsetzung zugunsten der Patient:innen und nicht der Gesundheitswirtschaft. Ein Austausch von Krankendaten zwischen behandelnden Ärzt:innen ist oft im Interesse der Patient:innen, da Fehlbehandlungen und Fehlmedikamentierungen verhindert werden können. Auch moderne Behandlungsverfahren sind auf den Datenaustausch angewiesen, wenn etwa Ärzt:innen einen OP-Roboter in einem anderen Raum, Gebäude oder Ort bedienen.

Wir begrüßen diese technischen Möglichkeiten, die den Patient:innen zugute kommen.Bei diesem sinnvollen, notwendigen und sich ausweitenden Datenaustausch setzten wir uns ein für den konsequenten Einsatz von geeigneter Ende zu Ende Verschlüsselungssoftware und wo möglich Anonymisierung der Daten, sofern eine Weitergabe notwendig wird.

Zwar unterstützen wir gut gemachte Gesetze im Bereich e-Health, jedoch ist das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) genau das Gegenteil. Bedenklich finden wir, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Recht der Patient:innen auf Datensouveränität und informierte Einwilligung nicht ernst nimmt. Das Projekt der Nutzung von Gesundheitsdaten ist komplett an der Bevölkerung vorbei geplant und verwirklicht worden.

Wir wollen daher in der Umsetzung des DVG die Nutzung der Daten für wirtschaftliche Zwecke untersagen und für die Weitergabe der Daten für Forschungszwecke eine klare Formvorgabe für die Einwilligung der Patient:innen vorschreiben.

Pflege stärken

Generalistik

Wir wollen die Ausbildung zu den Pflegeberufen, wie Gesundheits-und Krankenpflege, Altenpflege, und Kinder- und Säuglingspflege auf vier Jahre heraufsetzen.

Anhebung der Löhne in der professionellen Pflege

Das Einstiegsgehalt für Pflegefachkräfte in kommunalen Einrichtungen wie Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen, die von einer Stadt betrieben werden, soll auf 4000 Euro Brutto angehoben werden. Außerdem soll mit den Berufsjahren und Weiterbildungen das Gehalt steigen. Auch das duale Studium mit Bachelor- und Masterabschlüssen soll darunter fallen.

Berufsordnung im Pflegesektor

Es braucht eine neue Berufsordnung, um präventive Maßnahmen mit der dazugehörigen Berufsbezeichnung “ Community Health Nurse „, um auch aus der Pflege heraus vorbeugend arbeiten zu können. Dieser Berufszweig muss neu geschaffen werden. Nach zwei-jähriger Berufszugehörigkeit mit generalistischer Fachausbildung zur Pflegefachkraft soll die Anerkennung über eine Pflegekammer NRW erfolgen.

Pflegebedürftigkeitsbegriff

Unser Ziel ist ein wissenschaftlich begründeter Personalschlüssel und eine Änderung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Dieser ist im SGB XI § 4 geregelt. Hier soll mehr auf den Pflegebedarf eines Menschen geachtet werden.

NRW braucht eine basisdemokratisch legitimierte Pflegekammer

Wir setzen uns für eine Verbesserung der Rahmenbedinungen in der Pflege ein. Ein sinnvoller Baustein ist, auch in NRW, eine Pflegekammer einzuführen. Vor Einführung sollte neben der politischen Mehrheit auch unbedingt eine Mehrheit der in der Pflege tätigen Menschen vorhanden sein. Eine Urabstimmung unter den späteren Mitgliedern der Pflegekammer ist unseres Erachtens elementar.

Finanzierung der Landespflegekammer NRW

Die zur Finanzierung der Landespflegekammer notwendigen Beiträge der Pflegefachkräfte sollen 0,2% des Bruttogehaltes einer Pflegefachkraft nicht übersteigen. Eventuell fehlende finanzielle Mittel sind aus Steuergeldern zu finanzieren. So hilft der Staat und damit alle, eine Landespflegekammer zu etablieren.
Unser Bestreben ist eine freiwillige Mitgliedschaft mit Beiträgen nicht über 0,2 % des Bruttoentgeldes einer Pflegefachkraft und Pflegeassistent:innen. Weiterer Finanzierungsbedarf ist zu zahlen von den Arbeitgebern in der Pflege, welche dann paritätisch in den Vorstand der Pflegekammer einziehen.

Für eine menschenwürdige Pflege

Um die Qualität in der Pflege nachhaltig zu erhöhen, möchten wir folgende Maßnahmen einführen:

1. Mehr Qualität in der Pflege durch adäquate Ausbildung:

• Altenpflege- und Krankenpflegeausbildungen müssen deutlich besser gefördert werden.
• Finanzielle und arbeitsrechtliche Unterstützung von examinierten Pflegekräften für Weiterbildungsmaßnahmen
• Ausbildung und Einstellung von Hygienefachkräften, um das Risiko der Krankenhausinfektionen in den Griff zu bekommen
• Pflegewissenschaft und wissenschaftliche Pflegeabschlüsse müssen deutlich mehr gefördert werden, wie es im Europäischen Umland längst üblich ist.

2. Vermeidung von Abrechnungsbetrug:

• Einführung und Erweiterung von Kontrollkompetenzen für Behörden und Pflegekassen gegenüber Pflegeheimen, Pflegediensten und Pflegepersonen
• Neu in Betrieb genommene Seniorenheime dürfen nur noch von gemeinnützigen Unternehmen betrieben werden und jegliche Gewinne müssen reinvestiert werden.

3. Wissenschaftlich fundierter Personalschlüssel:

• Umsetzung des gesetzlichen Personalschlüssels in der Alten- und Krankenpflege, um eine menschenwürdige Pflege in vollstationären Einrichtungen und Krankenhäusern zu gewährleisten.
• Der jeweils aktuelle Krankenstand muss bei der Berechnung des Personalschlüssels unbedingt Berücksichtigung finden.

4. Verringerung von Verwaltungsaufwand und Bürokratie durch:

• Neuorganisation der Pflegeleistungen durch die Abschaffung einzelner Leistungen, verbunden mit der Erhöhung von Pflegepauschalen
• Erleichterung der Antragstellung und Antragsbearbeitung durch Vereinfachung und Vereinheitlichung des Formularwesens bei den Pflegekassen.
• Reduzierung des Dokumentationsaufwandes für Pflegekräfte, damit mehr Zeit für die Pflege bleibt.

5. Soziale Absicherung von privaten Pflegepersonen:

• Zahlung eines Grundeinkommens für die gesamte Pflegezeit
• Rückkehrgarantie zum alten Arbeitgebenden nach der Pflegezeit
• Zahlung angemessener Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegepersonen
• Anrechnung von Pflegezeiten in Rentenpunkten

6. Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern:

• Sanktionen für Geschäftsleitungen im Falle von Verletzungen der gesetzlich verbindlichen, maximalen Wochenarbeitszeiten und der Ruhezeiten
• Die Bezahlung von Pflegehilfskräften muss deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen

7. Pflege ohne freiheitsentziehende Maßnahmen:

• Einrichtungen der Alten- und Dauerpflege sollen fixierungsfreie Einrichtungen werden.
• Statt gegen den Willen der Betroffenen eingesetzte, körpernahe, mechanische Fixierungen, wie Bettgitter und Gurtsysteme, sollen Hilfsmittel eingesetzt werden, die die Bewegungsfreiheit erhalten.

8. Fachkräfte schützen

• Die Fachkraftquote in der Heimpersonalverordnung oder entsprechenden Regelungen auf Landesebene darf nicht abgesenkt werden. Der Begriff „Fachkraft“ in der Pflege soll gesetzlich geschützt und dem Begriff „Facharbeiter:in“ gleichgestellt werden. Analog dazu sollen sich nur die Pflegekräfte „Fachkraft“ nennen dürfen, die eine entsprechend mehrjährige erfolgreiche Ausbildung auf Grundlage entsprechender Berufsgesetze oder Rechtsverordnungen beurkundet bekommen haben.

Pflegenotstand entgegenwirken – Fachkräfte gewinnen

NRW droht ein Verlust von mehreren 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen. Dies soll mit einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden.

  • Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.
  • Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder am Ende ihrer aktiven Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen oder während ihrer aktiven Berufszeit ein dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.

Drogen- und Suchtpolitik

Wir streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von psychotropen Substanzen und deren Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Politik betreiben, die riskantem Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirkt sowie Risiko-Konsumenten und Schwerstabhängigen durch Therapieangebote hilft. Die Gesetzgebung darf nur dort eingreifen, wo die Schutzrechte anderer berührt sind. Er soll effizienten Jugend- und Verbraucher:innenschutz sicherstellen und das organisierte Verbrechen eindämmen.

Prävention

Mündigkeit braucht Bildung – Prävention ist die Grundlage

Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur. Wir wollen Menschen aller Altersgruppen zu einem achtsamen Umgang mit psychotropen Substanzen und einem selbstbestimmten Konsum befähigen. Um Wirkungen und mögliche Gefahren besser einschätzen zu können, bedarf es einer kompetenten Aufklärung, die so früh wie möglich beginnen soll. Sie muss auch die Fähigkeit vermitteln, mit den unterschiedlichen, gebräuchlichen Drogen umzugehen. Wir glauben, dass die Stärkung von sozialer Kompetenz und Selbstbewusstsein eine wichtige Grundlage für wirksame Prävention ist.

Nachhaltige Prävention fängt in der Schule an

Die Maßnahmen zur Suchtprävention an Schulen und der Ausbildungsstand der Lehrkräfte sind unzureichend. Pilotprojekte haben gezeigt, wie nachhaltig eine gute Prävention bereits ab dem Grundschulalter wirkt. Auf der Basis der dort gesammelten Erfahrungen ist ein bundesweites Aufklärungskonzept und sachgerechtes, undogmatisches Lehrmaterial für einen fundierten Unterricht zu entwickeln. Externe Fachreferent;innen sollen besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrkräften und Schüler:innen vertiefen. Vorurteile werden so durch Wissen überwunden. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen die Schüler:innen wie selbstverständlich in ihr soziales Umfeld.

Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die umfassende Aufklärung über Drogen, ihren Gebrauch und mögliche Folgen darf sich nicht auf die Schule beschränken, sondern muss sich an die ganze Gesellschaft richten. Ärzt:innen, Krankenhäuser, Bürgerämter, Sozialdienststellen, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen sollen geeignete Informationsmaterialien bereithalten und Ansprechmöglichkeiten bieten. Präventionsprogramme sind zielgruppengerecht zu gestalten. Der Einsatz von Streetworker:innen und Sozialarbeiter:innen ist auszubauen, vor allem in bisher unterversorgten Kleinstädten und ländlichen Gebieten, unter besonderer Berücksichtigung des Suchtstoffes Alkohol. Es ist dringend notwendig, die Mittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufzustocken. Die präventive Arbeit wird dabei stoffliche und nicht stoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen.

Keine Werbung für Drogen

Die einseitig positive Darstellung von suchterzeugenden Substanzen zu vermeiden, ist ein wesentlicher Aspekt von Prävention. Wir wollen daher ein ausnahmsloses Werbe- und Sponsoringverbot für Produkte, die psychotrope Substanzen in einer Konzentration enthalten, die geeignet ist, Abhängigkeiten zu erzeugen.

Verbraucher:innenschutz – auch für Drogenkonsumenten

Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Umfassende, bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Drugchecking sollen vor Ort ermöglicht werden. Unser Ziel ist die Einrichtung einer bundesweiten Online-Meldestelle für problematische Substanzen zur Risiko- und Schadensminimierung für Drogenkonsumenten. Diese Meldestelle erfasst schädliche Streckmittel, ungewöhnlich hohe Dosierungen oder Reinheitsgrade sowie den Verkauf von Substanzen unter falschem Namen. Als ersten Schritt werden wir die Resultate kriminaltechnischer Untersuchungen von beschlagnahmten Drogen für alle verfügbar machen. Konsumbegleitende Programme und Hilfsangebote bei problematischem Konsum müssen ausgeweitet werden. Therapiemöglichkeiten sind so früh wie möglich anzubieten, nicht erst bei bestehender Abhängigkeit oder bei bereits eingetretenen Folgeerkrankungen. Sie dürfen nicht ausschließlich auf Abstinenz ausgerichtet sein. Wir wollen ein bundesweites Angebot von Drogenkonsumräumen als weiteres wichtiges Element der Schadensverhütung und -minderung.

Substitution

Wir möchten, dass die Substitutionsbehandlung als psychosozial unterstützte medizinische Behandlung von Opioidabhängigkeit folgende ethische Prinzipien berücksichtigt und erfüllt:

  • Der Zugang zur Behandlung und Betreuung muss für alle Betroffenen gleichberechtigt sein.
  • Die Behandlung und Betreuung muss dem jeweiligen Hilfebedarf im Einzelfall entsprechen.
  • Die Betroffenen müssen vollständig über die Behandlung und Betreuung (Möglichkeiten, Verlauf, Regeln) informiert sein.
  • Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen muss gewahrt werden.
  • Wir fordern die Kostenübernahme durch Krankenkassen für Behandlungen, die nicht nur das Abstinenzprinzip umsetzen.
  • Für Diamorphinbehandlungen werden dringend mehr Vergabestellen benötigt.
  • Die Umsetzung von Diamorphin-Programmen muss erleichtert werden, damit mehr Betroffene Zugang erhalten, auch solche mit weniger schädlichen Konsummustern.
  • Bei der Durchführung gilt es, neben Injektion auch Inhalation und orale Einnahme zuzulassen und eine intensive psychosoziale Betreuung für die Teilnehmer bereitzustellen.
  • Gegebenenfalls ist in weitergehende Therapieangebote überzuleiten.
  • Neben den Ärzt:innen sind auch medizinisches Personal, Therapeut:innen und Mitarbeitende der sozialen Dienste zur fachbezogenen Weiterbildung zu verpflichten./li>

Medienkompetenz – nicht stofflich gebundene Abhängigkeiten

Wir wollen eine Verbesserung und einen Ausbau der ambulanten und stationären Therapieplätze im Bereich Psychiatrie/psychologische Psychotherapie für nicht stoffgebundene Abhängigkeiten, sowie die Anerkennung dieser Störung im Sinne des ICD (Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme).

Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern

Die Verschreibung cannabinoidhaltiger Medikamente soll von niedergelassenen Ärzt:innen hürdenlos verschrieben werden können. Sie sind den verkehrsfähigen Medikamenten gleichzustellen. Die Kosten sind uneingeschränkt von den Krankenkassen zu tragen. Weitere Studien sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen. Eine Begutachtung der behandelnden Ärzt:innen über die Fähigkeit der Patient:innen bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss des Medikaments sollte rechtsverbindlich sein.

Entkriminalisierung der Konsument:innen

Der private Umgang mit psychotropen Substanzen muss komplett entkriminalisiert werden. Anbau und Herstellung für den Eigenbedarf dürfen nicht bestraft werden. Wir wollen als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis – Konsument:innen zu beenden und die Behörden zu entlasten.

Informationelle Selbstbestimmung stärken

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik zu gewährleisten: Auf Drogenkonsum bezogene Daten aus ergebnislos gebliebenen, polizeilichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über Drogenkonsum dürfen nicht geführt werden. Allgemeine und verdachtsunabhängige Drogentests am Arbeitsplatz lehnen wir ab. Sie sind auf gefährliche Berufe und Tätigkeiten zu begrenzen.

Keine Willkür beim Führerscheinentzug

Die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Aber die automatische und pauschale Sanktionierung des Konsums von Drogen und Medikamenten durch die Führerscheinbehörde nehmen wir nicht hin.

Als Kriterium für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte für Wirkstoffkonzentrationen festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren. Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen des Kraftfahrzeuges vorliegen. Allein die Vermutung oder die Feststellung, dass eine Person Drogen oder Medikamente konsumiert oder konsumiert hat, lässt keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Keine Einschränkungen für e-Zigaretten

Der freie Handel und Gebrauch liquidverdampfender E-Zigaretten soll nicht über den Jugendschutz hinaus eingeschränkt werden. Stattdessen wollen wir die Schaffung von Qualitätsstandards für Produktion und Handel von E-Zigaretten und Liquids. Studien über die Wirkung der Inhalts- und Trägerstoffe sind auf wissenschaftlicher Basis zu beauftragen.
E-Zigaretten ins Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen, Mengenbeschränkungen oder eine Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz lehnen wir ab. Eine umfassende objektive Aufklärung dagegen ist gewünscht.

Umwandlung der Tabak- und Alkoholsteuer

Tabak und Nikotin sowie Alkohol müssen in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention integriert werden, um den Tabak und Alkohol aus der Wahrnehmung als „Alltagsdroge“ herauszuführen und sein Gefahrenpotential deutlich zu machen. Damit wird die Grundlage für eine verantwortungsvolle Selbstbestimmung im Umgang mit Tabak und Alkohol gelegt. Öffentliche Tabak- und Alkoholwerbung ist unvereinbar mit diesen Zielen. Daher streben wir ein allgemeines Werbeverbot für sämtliche psychoaktiven Substanzen an, die über einen informellen Charakter hinausgehen. Die Tabak- und Alkoholsteuer soll in eine zweckgebunde Abgabe umgewandelt werden. Diese ist für Aufklärung, Suchtprävention und suchtbezogene Forschung, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen und als Beitrag zu den Folgekosten im Gesundheitsbereich zu verwenden.

Deklarationspflicht verbessern

Das vom Alkohol ausgehende Suchtpotential wird im gesellschaftlichen Alltag nur unzureichend wahrgenommen. Dem sollte durch verstärkte Einbeziehung des Alkohols in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention entgegengewirkt werden. Bei allen zum Verzehr geeigneten, alkoholhaltigen Produkten ist deutlich lesbar und gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben, wieviel Alkohol das Produkt enthält. Jeder enthaltene Alkohol muss angegeben werden. Vorhandene Lücken in der Deklarationspflicht sind zu schließen. Bei alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken muss deutlich sichtbar auf das Suchtpotential hingewiesen werden. In der Gastronomie sollen mehrere alkoholfreie Getränke angeboten werden, die günstiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

Lizenzierte Fachabgabestellen – jetzt einführen

Wir streben Modellversuche für lizenzierte Fachabgabestellen an. In diesen erfolgt der Verkauf von Tabak, Liquids für e-Zigaretten, Spirituosen und anderen psychotropen Substanzen. Jugendliche haben dort keinen Zutritt. Qualifiziertes Personal soll Beratung zu verantwortungsvollem Gebrauch und möglichen Gefährdungspotentialen anbieten. Wie alle Genussmittel, müssen die angebotenen Substanzen dem Verbraucher:innenschutz unterliegen und einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden. Die Produkte dürfen nicht künstlich verteuert werden, damit ein Bezug über den Schwarzmarkt keine Alternative darstellt. Perspektivisch soll es möglich sein, derzeit illegale psychotrope Substanzen auch legal anzubauen oder herzustellen.