Medien, Rundfunk und Urheberrecht

Internetangebote und Social Media in öffentlich-rechtlicher Hand: Für einen virtuellen Rundfunk in NRW

Die Rundfunkbeiträge sollen einen freien Zugang zum Medienangebot garantieren. Im Internet ist der freie, diskriminierungsfreie Zugang nicht in gleicher Weise garantiert. Wesentliche Teile der Infrastruktur, wie die Versorgung mit einer Internetverbindung, Suchmaschinen, ohne die es de facto sehr schwer ist, auf Inhalte zuzugreifen, sowie soziale Netzwerke, die einen Teil unserer Kommunikationskultur bestimmen, sind rein privatwirtschaftlich organisiert. Die solidarisch von allen gezahlten Rundfunkbeiträge würden es jedoch möglich machen, diesen ihren demokratischen Wert in zeitgemäßer, partizipativer Form zurückzugeben.

Statt weiterhin ausschließlich öffentliche Rundfunkanstalten zu fördern, die nur ein eingeschränktes Programm anbieten können, wollen wir einen Teil der Rundfunkgebühren dazu verwenden, öffentliche Freiräume im Netz zu schaffen. Diskriminierungsfreier Zugang und Netzneutralität sollen allen garantiert werden. Inhaltliche oder technologische Angebote, die als förderungswürdig eingestuft werden, können ebenfalls durch Beiträge finanziert werden. Die Mittelzuteilung erfolgt transparent und offen: Anträge werden mittels einer öffentlich zugänglichen Meinungsbildungsplattform erstellt und dort von der Öffentlichkeit direkt demokratisch beschlossen. Sämtliche Inhalte, die mit öffentlichen Geldern gefördert werden, was die Rundfunkbeiträge ausdrücklich mit einschließt, stehen selbstverständlich unter freien Lizenzen und sind für alle Menschen kostenlos verfügbar. Damit treten wir ein für die Transformation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einen virtuellen öffentlichen Kulturraum – einen virtuellen Rundfunk.

Medienkonzentration

Wir treten für Meinungsvielfalt und gegen Monopolbildung im Mediensektor ein. Wer im Printbereich lokal eine Meinungsmacht innehat, soll nicht gleichzeitig auch den lokal vorherrschenden Privatsender betreiben dürfen. So wird einer gleichgeschalteten Propaganda von marktbeherrschenden Unternehmen vorgebeugt und eine Vielfalt der Perspektiven und Meinungen in den Medien gesichert. Da es Zeitungsverlagen nicht noch leichter gemacht werden soll, die Kontrolle privater TV-Angebote zu übernehmen oder Informations- und Meinungskartelle zu bilden, lehnen wir die Novellierung des Landesmediengesetzes und einen Rundfunkstaatsvertrag mit dem Ziel, die Konzentration der Medienunternehmen weiter zu erhöhen, ab.

Förderung und Ausbau des Freifunks in NRW

Wir haben uns erfolgreich im Landtag für die staatliche Anerkennung und Unterstützung des Freifunks eingesetzt. Jetzt sehen wir unsere Aufgabe darin, die Abschaffung der Störerhaftung als Begleitung und etwaige “Sicherheitsmaßnahmen” wie Passwortschutz und weitere unsinnige Kontrollmechanismen zu verhindern. Gleichzeitig wollen wir eine starke Unterstützung des Landes für die Erforschung der Freifunk-Technologien und der Weiterentwicklung des Netzes.

Medienpädagogik – Förderung der „sekundären Lesefähigkeit“ (Digital Literacy)

Digitale Lernmittelfreiheit

Wir wollen digitale Lernmittelfreiheit für Schüler:innen und Studierende.

Umgang mit IT und dem Internet

Um allen Menschen die Möglichkeiten der digitalen Gesellschaft zu eröffnen, wollen wir schon in den Schulen den Umgang mit digitaler Technologie systematisch fördern. Das Erlernen mindestens einer höheren Programmiersprache sowie Grundkenntnisse in Datenbanken, Suchmaschinen, HTML und der Internet-Infrastruktur soll für alle Schüler:innen selbstverständlicher Teil der Lernziele sein.

Abbau von Hürden

Die Entwicklung von Fähigkeiten zur Recherche im Netz und die Kompetenz, sich ein eigenständiges, persönliches Netzwerk von Kontakten in sozialen Netzwerken zu erarbeiten, sehen wir als zentrale Ziele der schulischen Erziehung und Bildung. Deshalb wollen wir die Nutzung digitaler Medien in der Schule, im Unterricht sowie in den unterrichtsfreien Zeiten fördern, statt sie wie bisher durch Verbot von Mobiltelefonen einzuschränken. Ebenso sollte der kreative Einsatz von Internetquellen bei Fach- und Hausarbeiten etc. gefördert werden, statt diesen als Täuschungsversuch zu ächten.

Rundfunk

Werbefreier öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Wir fordern absolute Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Die Werbefreiheit soll sowohl für den Hörfunk als auch für die jeweiligen Fernsehanstalten gelten.

Transparenz beim Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Wir fordern eine einheitliche und publikumsfreundliche Kennzeichnung von Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Programmvielfalt und Spartenkanäle

Die digitalen Spartenkanäle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind ein Element der notwendigen Programmvielfalt. Sie ermöglichen die Erprobung neuer Programmideen und unterstützen, auch mit Programmwiederholungen, individuelle Sehgewohnheiten des Publikums und damit die Grundversorgung. Sofern die digitalen Kanäle weiter ohne besondere Mehrkosten betrieben werden können, soll die vorhandene Anzahl nicht eingeschränkt werden.

Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren

Wir lehnen eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Laut Verfassung soll dieser unabhängig und staatsfern sein.

Wir wollen Parteienvertretungen in den Rundfunkräten, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind, abschaffen. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen durch Parteien instrumentalisierten Verwaltungsrat ausgeschlossen werden. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften. Sie werden durch einen Verwaltungsrat gesteuert, der überwiegend mit Vertretungen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden besetzt ist.

Überparteiliche Intendant:innen

Gleichzeitig muss ausgeschlossen werden, dass Rundfunkintendant:innen von Vertret:ungen politischer Parteien oder unter deren Einflussnahme gewählt werden. Die Unabhängigkeit bei der Wahl der Intendant:innen ist zu gewährleisten.

Öffentliche Kontrolle der Rundfunkräte

Die Rundfunkräte bestimmen über die Verteilung öffentlicher Gelder und steuern die öffentlich-rechtlichen Medien. Daher müssen sie sich auch einer öffentlichen Kontrolle stellen. Die Rundfunkräte sollen künftig in öffentlichen Sitzungen tagen, was derzeit per Gesetz nicht der Fall ist. Für uns gibt es keinen guten Grund, warum solche Sitzungen nicht beobachtet werden sollten. Wir setzen uns für die Transparenz der Entscheidungen von Rundfunkräten ein.

Institutionelle Interessenvertretung der Netzgemeinde im Rundfunkrat

Ein Rundfunkrat ist neben Parteivertretungen überwiegend mit Vertreter:innen gesellschaftlicher Gruppen wie Kirche, Gewerkschaften oder Sportbund besetzt. Die Nutzer:innen der sogenannten „Neuen Medien“, die sich technisch mit dem Rundfunk überschneiden, sind mittlerweile eine relevante gesellschaftliche Gruppe geworden. Deshalb sollten sie auch in den Rundfunkräten berücksichtigt werden. Wir streben die Entsendung einer Interessensvertretung der Internetbenutzer:innen in die Rundfunkräte an. Als Interessensvertretung ist der Chaos Computer Club e.V. (CCC) prädestiniert. Der CCC hat sich eine langfristige Kompetenz im Spannungsfeld zwischen Gesellschaft und IT erworben und stellt einen verlässlichen Vertretunger der Internetnutzer:innen dar.

Verfügbarkeit von Medieninhalten

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten produzieren TV- und Radio-Angebote sowie interaktive Medieninhalte, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Das Internet ermöglicht eine nachhaltige Archivierung und Publikation dieser Inhalte, dennoch stehen jene in der Praxis nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung.
Wir wollen daher, dass Produktionen, die von der Allgemeinheit finanziert wurden, auch permanent der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.
Zu diesem Zweck setzen wir uns für eine Rücknahme der im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführten Depublikation öffentlich-rechtlicher Medieninhalte im Internet ein. Darüber hinaus sollen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihre Inhalte unter freier Lizenz zur Verfügung stellen.

Gebührenfinanzierung

Die 2013 eingeführte Haushaltspauschale sehen wir als eine Lösung für die frühere durch die GEZ praktizierte Verletzung der Privatsphäre zahlreicher Menschen an.
Gleichzeitig lehnen wir eine Gebührenerhebung auf Zweitwohnsitze, Geschäftsbetriebe sowie außerhalb des Haushalts benutzte Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Eine derartige Gebührenerhebung bedeutet eine illegitime Doppelbelastung zusätzlich zur Haushaltspauschale.
Wir sprechen uns darüber hinaus für eine Beibehaltung der Gebührenbefreiung für Studierende, ALG-II-Empfänger:innen und Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen aus. Insbesondere bei Studierenden soll die Einschränkung fallen, die derzeit lediglich BAföG-Empfänger:innen zur Gebührenbefreiung berechtigt.

Reform des Urheberrechts

Wir werden im Landtag über den Einfluss durch den Bundesrat eine Reform des Urheberrechts einleiten. Diese Reform soll so in das bestehende Urheberrecht eingreifen, dass es sich dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das in Schieflage geratene Gleichgewicht zwischen Urheber:innen, Rechteverwerter:innen und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher:innen wiederherstellt.

Geltungsbereich und Zeitraum

Für diese Reform sollen die im Urheberrecht verankerten Zugeständnisse an die Allgemeinheit, die Urheberrechtsschranken, deutlich ausgeweitet werden.
Ferner soll die Geltungsdauer des Urheberrechts abgesenkt werden. Die derzeitige Dauer von 70 Jahren bis nach dem Tod der Urheber:innen führt den Sinn dieses Rechts, nämlich die Urheber:innen zu schützen, ad absurdum.
Die Dauer des Urheberrechts soll höchstens bis 10 Jahre nach dem Tod der Urheber:innen gelten. Für Filme soll das Urheberrecht maximal 50 Jahre nach Veröffentlichung gelten – für Software maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung.

Zugang und Verfügbarkeit

Der digitale Wandel erfordert eine völlige Neubewertung der von Konzernen propagierten „Medienpiraterie“.
Ein digital verfügbares Kulturgut wird durch Kopieren oder Teilen niemandem genommen, es stellt vielmehr eine Bereicherung für andere Menschen dar. Während früher Freund:innen Schallplatten auf Kassetten überspielten und so die Musik anderen Freund:innen zugänglich machte, ist der damals zeitraubende Vorgang heute in Sekundenschnelle über das Internet möglich. Das Prinzip ist das gleiche.
Die hohen Zahlen, die häufig von Medienvertreter:innen genannt werden, was Kopien und damit verbundene Verluste angeht, sind bisher noch von keiner uns bekannten unabhängigen Institution oder Studie bestätigt worden.

Kern-Merkmale

Im Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst freien Zugang zu Bildung und Kultur sowie im Interesse der Urheber:innen an einer gestärkten Position gegenüber den Rechteverwerter:innen, soll unsere Urheberrechtsreform aus dem Bundesprogramm zu Ungunsten der derzeit unverhältnismäßig bevorteilten Rechteverwerter:innen folgende Kern-Merkmale beinhalten:
Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und Mashups soll erleichtert werden, Kopierschutzmaßnahmen komplett untersagt und Tauschbörsen legalisiert werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur zu deren Verbreitung beitragen und sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken.

Trennung von kommerziell und privat

Wir streben die strikte juristische Trennung zwischen kommerzieller und nicht kommerzieller Verwertung an.
Dabei soll nicht kommerzielle Verwertung grundsätzlich frei von Urheberrechtsabgaben und den Folgen von Urheberrechtsverstößen erfolgen können.

Abmahnindustrie eindämmen

Diese Maßnahme soll nicht zuletzt die sich ausweitende Abmahnindustrie, deren Mahnungen sich häufig gegen Privatpersonen richten, eindämmen.

Lehrmittel

Im Bildungskontext soll die Mediennutzung frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität, und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie der souveränen Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser.
Des Weiteren sollen in diesem Bereich zusätzlich neue Geschäftsmodelle auf der Basis von freien Lizenzen angeregt werden.
Ferner sollen insbesondere Lehrende und Referent:innen mit einer Reform aus der rechtlichen Grauzone geholt werden.

Stärkung der Urheber:innen

Neben diesen Zugeständnissen an die Allgemeinheit sollen die Rechte der Urheber:innen gegenüber den Verwerter:innen gestärkt werden. So sollen Urheber:innen Zweitverwertungsrechte eingeräumt werden, Rechte bei Nichtausübung schneller zurückfallen und unbekannte Nutzungsarten nicht pauschal eingeräumt werden können.
Es soll die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte auf maximal 25 Jahre beschränkt werden und diese Rechte anschließend zurück an die Urheber:innen fallen.
Zudem soll ausgeschlossen werden, dass sich Verlage zusätzlich Anteile an den Vergütungen der Urheber:innen sichern können.

Was öffentlich bezahlt ist, steht öffentlich zur Verfügung

Von öffentlichen Geldern finanzierte oder mitfinanzierte Forschungsergebnisse, Kulturgüter oder andere dem Urheberrecht unterworfene Inhalte oder Produkte sollen der Öffentlichkeit kostenlos und unter freien Lizenzen zur Verfügung stehen. Das stärkt den Wissens- und Kulturstandort Deutschland: Wissen verdoppelt sich, wenn man es teilt.

Förderung von GEMA Alternativen wie C3S

Wir wollen eine Wahlmöglichkeit für Kunstschaffende, wenn es um die Rechtevertretung geht. Wir halten daher die Cultural Commons Collecting Society SCE mbH (C3S SCE) für eine Unternehmung, die zumindest in gleicher Weise Förderung und Unterstützung erhalten soll wie die GEMA.
Um den Start zu erleichtern wollen wir prüfen, in welcher Weise das Land weitere Anschubförderungen unterstützen kann.
Mit ihrem Sitz in Düsseldorf haben wir als Land NRW ein besonderes Interesse, eine solche Gesellschaft zu fördern und mit ihr Kunstschaffende, Kreative und Unternehmen in deren Branchen anzuziehen und in unser Bundesland zu locken.

Panoramafreiheit

Die Panoramafreiheit ist zu gewährleisten. Um das weiterhin sicherzustellen, wollen wir uns auf allen Ebenen dafür einsetzen.
Ferner setzen wir uns dafür ein, vorhandene Einschränkungen in Innenräumen, bei Texten und 3D-Kunstwerken zu überprüfen und, wo sinnvoll, abzuschaffen.

Bundesratsinitiativen

An vielen Stellen ist das Landesrecht im Bezug auf das Urheberrecht eingeschränkt und es sind Änderungen auf Bundesebene notwendig. Hier wollen wir über Initiativen im Bundesrat eine entsprechende Umsetzung erzielen.