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Verfassungsklage der PIRATEN gegen das Kommunalwahlgesetz erfolgreich

Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichts NRW im Organstreitverfahren gegen das neue Kommunalwahlgesetz erklärt Andrea Deckelmann, Vorsitzende der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen:

„Das Verfassungsgericht hat uns PIRATEN heute Recht gegeben. Auch der neueste Plan der ganz großen Koalition aus CDU, Grünen und SPD, kleinen Parteien den Einzug in kommunale Parlamente zu erschweren, ist gescheitert. Wir waren von Anfang an überzeugt, dass das geplante Sitzzuteilungsverfahren größere Parteien systematisch und verfassungswidrig begünstigt und freuen uns, dass die Richter:innen das mit ihrem Urteil bestätigen. Wähler:innen, die mit etablierten Parteien unzufrieden sind, verdienen ein breites Spektrum an aussichtsreichen Parteien und nicht nur eine Alternative, die gesichert rechtsextrem ist.“

Ann Keddi, stellvertretende Vorsitzende der PIRATEN NRW ergänzt:

„Wenn Parteien für Gesetze stimmen, die nur ihrem eigenen strategischen Kalkül dienen und tausende Wahlstimmen unwirksam machen, ist es gut, dass die Justiz diesen Missstand jetzt korrigiert hat.“

Die Piratenpartei Nordrhein-Westfalen hat am 21. Oktober 2024 eine Verfassungsklage gegen das neue Sitzzuteilungsverfahren in kommunalen Parlamenten eingereicht, das am 05. Juli im Landtag im Rahmen einer ‚Kommunalwahlrefom‘ beschlossen wurde. Sie wurden vertreten durch den Verfassungsrechtler Prof. Dr. Bodo Pieroth, der für die Partei bereits 2016/2017 die Klage gegen eine kommunale Sperrklausel erfolgreich geführt hat.

1 Kommentar zu “Verfassungsklage der PIRATEN gegen das Kommunalwahlgesetz erfolgreich

  1. Gutes Urteil. Dann muss jetzt nur noch die Diskriminierende 5% Hürde weg die kleine Parteien systematisch benachteiligt und ebenfalls nur der AfD nützlich ist die dann Sitze bekommen die den kleinen Parteien zustehen.

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