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PIRATEN kritisieren beschlossene Verschärfung bei der Wahlzulassung

+++ Landtag beschließt zusätzliche Hürden für kleine Parteien zur Landtagswahl 2027 +++ politische Vielfalt auf dem Wahlzettel unerwünscht +++ PIRATEN sehen den demokratischen Wettbewerb um Wähler:innenstimmen eingeschränkt +++

Am Mittwoch hat der Landtag NRW eine Änderung des Landeswahlgesetzes verabschiedet. Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Verdopplung der nötigen Unterstützungsunterschriften vor, sowie eine Verkürzung der Abgabefrist um zehn Tage. Unterstützungsunterschriften müssen alle Parteien erbringen, die nicht bereits im Landtag oder Bundestag vertreten sind. Damit möchte man der „Gefahr einer Stimmenaufsplitterung“ entgegenwirken, also durch erschwerte Bedingungen weniger Parteien zu Wahl zulassen.

Die PIRATEN NRW kritisieren die zusätzlichen Hürden für kleine und neue Parteien, da hier ganz offensichtlich weniger Auswahl auf dem Wahlzettel erreicht werden soll, vermutlich in der Hoffnung, mit der Stimmenbündelung bessere Wahlergebnisse zu erzielen. Zudem ist die in der Begründung angeführte Landtagswahl 2022 ein schlechtes Beispiel, da hier coronabedingt die erforderliche Anzahl der Unterschriften ausnahmsweise halbiert wurde.

Andrea Deckelmann, Vorsitzende der Piratenpartei NRW, erklärt:

„Statt kleineren Parteien ständig neue Steine in den Weg zu legen, halte ich es für wesentlich dringender, gegen die Verfassungsfeinde in den Reihen der sogenannten Alternative vorzugehen, indem man sich zum Beispiel als bevölkerungsreichstes Bundesland aktiv für die Prüfung eines Verbotsverfahrens einsetzt.
Außerdem fordern wir schon seit Jahren eine smartere Lösung bei den Unterstützungsunterschriften. Es kann nicht sein, dass bei jeder Wahl zigtausende von Totholzformularen ausgefüllt mit Namen, Adressen und Geburtsdatum der Unterstützenden durch die Gegend geschickt werden müssen, während man mittlerweile seine Steuererklärung mit dem Smartphone erledigen kann.“

Ann Keddi, stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei NRW ergänzt:

„Dieser Gesetzentwurf wird dazu führen, dass die politische Vielfalt eingeschränkt wird.
Wenn Wähler:innen nur noch die Wahl zwischen den altbekannten und oftmals unbefriedigenden Parteien haben, nimmt die Politikverdrossenheit weiter zu und die Wahlbeteiligung sinkt. Demokratie braucht aber Diversität und echte Wahlmöglichkeiten.“

Für Parteien, die nicht im Land- oder Bundestag vertreten sind, gehört das Sammeln von Unterstützungsunterschriften zu den Wahlvorbereitungen. Für die Zulassung der Landesliste waren bisher 1.000 Unterschriften, für jeden Kreiswahlvorschlag 100 notwendig. Das verdoppelt sich zukünftig auf 2.000 bzw. 200 Unterstützungsunterschriften. Die entsprechenden Formblätter werden von der Landeswahlleitung nach Aufstellung der Kandidat:innen bereitgestellt. Nur wenn diese Unterschriften beglaubigt durch die Meldebehörden der Unterstützenden in ausreichender Zahl bis zum Stichtag beim Landeswahlleiter eingehen, wird die Partei zur Wahl zugelassen.

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