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Rohwedder: „Wir nähern uns guten Regelungen zur Dichtheitsprüfung“

Die Piraten in NRW begrüßen ausdrücklich, dass sich die Landesregierung in Sachen Dichtheitsprüfung endlich in die richtige Richtung bewegt. In der heutigen Sitzung des Umwelt-Ausschusses hat die Landesregierung bestätigt, dass sie keine weiteren landesgesetzlichen Vorgaben für Privathaushalte außerhalb von Wasserschutzgebieten machen will.

„Ich bin froh, dass die Landesregierung endlich den Nutzen einer bundeseinheitlichen Regelung einsieht“, sagt Hanns-Jörg Rohwedder, Umweltpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW und Mitglied im Arbeitskreis Umwelt der Piratenpartei NRW. Rohwedder macht sich schon lange für eine solche Regelung stark. „Die Bürger im Land haben ein Recht auf eine bessere Nachvollziehbarkeit der Regelungen in puncto Dichtheitsprüfung. Die Landesregierung kommt dieser Tatsache jetzt endlich durch deutliche und einfache Schadensklassen bei Abwasserrohren nach.“

Allerdings bleiben noch viele Fragen rund um die Prüffristen offen. „Natürlich sind wir als PIRATEN deutliche Befürworter davon, dass den Kommunen grundsätzlich Freiheit in Ihren Entscheidungen gelassen wird. Aber hier will die Landesregierung nur den Kommunen den Schwarzen Peter zuschieben.“

Krähennest – Podcast der Piratenpartei Nordrhein-Westfalen

Quellen:
[1] Wahlprogramm NRW

2 Kommentare zu “Rohwedder: „Wir nähern uns guten Regelungen zur Dichtheitsprüfung“

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  2. Roy Anderson

    Wenn man heute diese Anhörung verfolgt hat, wird man feststellen das einige Punkte nicht behandelt oder angesprochen wurde. Eine Antwort eines Sachverständigen die ich interessant fand war: das man in einer Kommune bei der Trinkwasser Aufbereitung fest gestellt hatte, das eine hohe Menge Fremdwasser sich angesammelt hatte. Kann man das überall feststellen? Und wenn ja, wie hoch ist diese Menge. Weitere Fragen die ich vermisst habe, sind z.B. was ist in Ländlichen Gebieten mit der Versickerung von Gülle in wie weit sind hier Schäden im Trinkwasser nachweisbar, und da sich große Teile des Ruhrgebietes ja in ehemaligen Kohleabbau-Gebieten befinden, in wie weit ist der Eigentümer verpflichtet Schäden die durch den Abbau und deren Folgeschäden, diese Schäden zu beheben und wer ist in der Lage den Nachweis zu erbringen,das der Abbau hier eine Schuld oder Nichtschuld trägt. Da ich das als eine wichtige Frage ansehe, werden wohl bei einer verordneten Pflichtuntersuchung durch Land oder Kommune hier Klagewellen auf die RAG zukommen. Es kann ja nicht sein das wir Bürger die ja schon indirekt durch Steuersubventionen den Kohleabbau bezahlt haben, jetzt auch noch für deren Schäden aufkommen müssen. Wenn das Land jetzt den “schwarzen Peter ” auf die Kommunen überträgt, wird die Kanal-Lobby deren die Türen einrennen. also sollte die Landesregierung hier eine ganz klare Ansage machen und diesen § 61a für private Haushalte kompl. streichen!

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