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Apothekenskandal: Patienten brauchen Schutz vor dem Handel mit Gesundheitsdaten

Nach Berichten des Nachrichtenmagazins »Der Spiegel« wurden vom Apothekenrechenzentrum VSA unzureichend anonymisierte Datensätze an Pharmaunternehmen zu Marktforschungszwecken verkauft. Schon 2012 wurde solch ein Datenskandal durch den Spiegel  und den Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, aufgedeckt.
»Offensichtlich wurden keine Konsequenzen aus dem Datenskandal 2012 gezogen, und es wird nach wie vor wild mit sensiblen Gesundheitsdaten der Bürger spekuliert. Wenn schon einfache Rezeptdaten ohne jede Rücksicht auf Datenschutz weitergegeben werden, wie soll dann ein Vertrauen in die Datenstruktur der elektronischen Gesundheitskarte entstehen, die eine zentrale Speicherung aller Patientendaten bis hin zur elektronischen Patientenakte vorsieht? So geht das nicht weiter. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, welche Daten wo und wie gespeichert und verarbeitet werden und selbst darüber bestimmen können«, sagt Sven Schomacker, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland.
Die PIRATEN fordern eine generelle Prüfung der Praxis der Weitergabe von Verschreibungsdaten an Dritte. Ohne belegbaren Nutzen für die Patientinnen und Patienten ist diese nach Ansicht der PIRATEN nicht vertretbar.
»Gesundheitsdaten dürfen nie Ziel wirtschaftlicher Interessen sein. Medizinische Daten sind weitaus sensibler als alles andere«, ergänzt Reinhard Schaffert, Arzt und Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Gesundheitspolitik. »Wenn Pharmaunternehmen die Daten kaufen und einzelnen Patienten zuordnen können, wäre das auch für jedes andere Unternehmen denkbar, um beispielsweise die Medikamente ihrer Arbeitnehmer zu überprüfen und daraus Rückschlüsse auf die Gesundheit zu ziehen. Wir befürchten, das ist nur die Spitze eines Eisberges.«
Mit den erworbenen Daten wollen pharmazeutische Unternehmen ihre Werbemaßnahmen und Vertriebswege optimieren. Auch wenn dies verständliche marktwirtschaftliche Ziele sind, dürfen Unternehmen nicht gegen das Grundrecht der Patientinnen und Patienten auf Wahrung ihrer Privatsphäre und damit gegen geltendes Recht verstoßen, so die PIRATEN.

 

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