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Und täglich grüßt die #VDS

be-him CC BY NC ND

Ein Gastbeitrag von Susanne Holzgräfe

Vor genau sieben Jahren hat das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt, da sie dem Schutz der Privatsphäre und dem Recht auf unbeobachtete Kommunikation nicht genügend Gewicht beimaß.

Zum Feiern ist uns deshalb heute leider nicht. Die aktuelle Bundesregierung hält nach wie vor an der Idee der Vorratsdatenspeicherung fest.

Auch das Urteil vom Europäischen Gerichtshof im April 2014, welches die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen unverhältnismäßiger Grundrechtsverletzungen für ungültig erklärt, konnte unsere aktuelle Bundesregierung nicht abschrecken. Im Oktober 2015 verabschiedete der Bundestag trotz allem eine neue Fassung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung, das die Speicherpflicht ab dem 1. Juli 2017 vorschreibt.

Am 22. Dezember 2016 erklärte der Europäische Gerichtshof erneut, dass eine anlasslose Speicherung von Kommunikations- und Standortdaten nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Aufatmen können wir aber jetzt noch immer nicht, denn die Bundesregierung hält uneinsichtig nach wie vor an der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung fest und besteht darauf, dass die Daten ab Juli vorgehalten werden.

Die Panikmache von Innenministern wie auch von Teilen der Medien bewirkt immer neue Verrenkungen, unsere Daten zu horten, jeden Menschen unter Generalverdacht zu stellen und zu ignorieren, dass all das weder den Terrorismus verhindert noch echte Sicherheit
gewährleistet.
Die Piratenpartei lehnt die Vorratsdatenspeicherung generell ab, da sie mit dem Schutz der Privatheit und einem freiheitlichen Leben nicht vereinbar ist. Deshalb unterstützt sie den Verein digitalcourage e.V. auch bei der erneuten Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung.

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