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EuGH Urteil zur VDS ist Bekenntnis zur europäischen Grundrechtecharta

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Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt hat, analysiert der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer:

„Die verdachtsunabhängige und wahllose Vorratsdatenspeicherung ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende und unpopulärste Überwachungsmaßnahme, die die EU bisher hervorgebracht hat. Mit dem heutigen Tag ist Deutschland nicht mehr zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Es drohen keine Strafzahlungen mehr. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist hinfällig.“

Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei NRW und Kandidat für die Europawahl 2014, ergänzt:

„Die heutige Entscheidung des EuGH ist ein Bekenntnis zur europäischen Grundrechtecharta. Dass wenigstens die Gerichte noch die Grundrechte im Auge haben, während die etablierten Parteien jeden Bezug dazu bereits verloren haben, beruhigt mich. Auf der anderen Seite ist es um so beunruhigender, wenn man den Vorstoß der CDU zu den Beschränkungen der Rechte des Bundesverfassungsgerichtes sieht: Ein direkter Angriff auf die Grundrechte aller Menschen in Deutschland.

Wir PIRATEN stellen uns gegen die anlasslose Massenüberwachung. Diese wichtige und richtige Entscheidung des EuGH macht diesen Tag daher zu einem kleinen Feiertag für die Bürgerrechtsbewegung. Aber die VDS ist noch nicht völlig vom Tisch und der Kampf gegen die Überwachungsphantasien der großen Koalition ist noch lange nicht vorbei. Deswegen müssen PIRATEN in die Parlamente!

VDS und Bestandsdatenauskunft müssen endlich begraben werden, die Trickserei muss aufhören: Wir wollen die Verstrickung zwischen deutschen Behörden und der NSA aufdecken und beenden.“

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