Lukas Lamla und Daniel Schwerdt, Mitglieder der Piratenfraktion im Landtag NRW, haben einen offenen Brief an den WDR-Rundfunkrat als Reaktion auf die Absetzung des satirischen TV-Beitrages „Dunk den Herrn“ der Satirikerin Carolin Kebekus geschrieben. Die Piratenpartei NRW unterstützt diesen offenen Brief. Hier das betreffende Video aus dem Youtube-Kanal von Caroline Kebekus:
Sehr geehrte Frau Hieronymi,
die Redaktionsgruppe „Junges Fernsehen“ des WDR hat sich mit Verweis auf § 5 des WDR-Gesetzes dazu entschlossen, den Beitrag „Dunk den Herrn“ der Satirikerin Carolin Kebekus nicht zu senden. Ursprünglich sollte der Beitrag am 5.6.2013 in der Satiresendung „Kebekus“ im Abendprogramm auf Einsfestival ausgestrahlt werden. In einer Pressemitteilung begründet der WDR diese Entscheidung damit, dass die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten und eine Verunglimpfung religiöser Symbole im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht zuzulassen seien.
Aus unserer Sicht ist diese redaktionelle Entscheidung des WDR im Spannungsfeld zwischen der Achtung religiöser Gefühle der Bevölkerung einerseits und der im Grundgesetz verbrieften Kunstfreiheit, unter die auch die Satirefreiheit zu fassen ist, zu sehen.
Der deutsche Presserat hat sich in dieser Frage bereits deutlich positioniert. Er stellte bereits vor Jahren klar, dass auch Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder Kritik – auch scharfe – ertragen müssten. Die Beschwerdekammer betonte, dass es Grenzen auch für Satire und Karikaturen gebe. Diese seien allerdings weit zu ziehen.
Wir würden uns wünschen, dass der WDR-Rundfunkrat als Aufsichtsgremium des WDR in seiner nächsten Sitzung über die Entscheidung, den Beitrag „Dunk den Herrn“ nicht auszustrahlen, diskutiert und eine deutliche Position zugunsten der Meinungs- und Kunstfreiheit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bezieht.
Daniel Schwerd, Netz- und medienpolitischer Sprecher und
Lukas Lamla, Kulturpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW
Hier einige Auszüge aus unserem Landes- und Bundesprogramm:
Parteipolitische Einflussnahme auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten minimieren
Die PIRATEN NRW lehnen eine parteipolitische Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ab. Laut Verfassung soll dieser unabhängig und staatsfern sein.
https://www.piratenpartei-nrw.de/politik/rundfunk-und-medien/offentlich-rechtlicher-rundfunk/
Für die Trennung von Staat und Religion
Freiheit und Vielfalt der kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Einstellungen kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Diese Freiheiten zu garantieren, ist Verpflichtung für das Staatswesen. Dabei verstehen wir Piraten unter Religionsfreiheit nicht nur die Freiheit zur Ausübung einer Religion, sondern auch die Freiheit von religiöser Bevormundung. Wir erkennen und achten die Bedeutung, die individuell gelebte Religiosität für den einzelnen Menschen erlangen kann.
Trotz der von Verfassungs wegen garantierten Religionsfreiheit ist das Staatswesen der Bundesrepublik nicht frei von religiöser (und weltlicher) Privilegierung der traditionellen christlichen Kirchen. Hier gibt es einen Widerspruch, der durch Immigration und religiöse Differenzierung in der Gesellschaft zu größeren Verwerfungen führen kann.
Die weltanschauliche Neutralität des Staates herzustellen, ist daher eine für die gedeihliche Entwicklung des Gemeinwesens notwendige Voraussetzung. Ein säkularer Staat erfordert die strikte Trennung von religiösen und staatlichen Belangen; finanzielle und strukturelle Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften, etwa im Rahmen finanzieller Alimentierung, bei der Übertragung von Aufgaben in staatlichen Institutionen und beim Betrieb von sozialen Einrichtungen, sind höchst fragwürdig und daher abzubauen. Im Sinne der Datensparsamkeit ist die Erfassung der Religionszugehörigkeit durch staatliche Stellen aufzuheben, ein staatlicher Einzug von Kirchenbeiträgen kann nicht gerechtfertigt werden.
http://www.piratenpartei.de/politik/staat-und-demokratie/trennung-von-staat-und-religion/
Was seid ihr denn für Moralapostel? Die Kirche hat sich selbst zu zuschreiben, dass Sie keiner mehr ernst nimmt und die Leute abhauen.
Wenn die Frau ihre Meinung mit einem Video kundtun möchte, dann soll sie es auch. Wenn man das Video verbietet kommt das dem Regime von Nordkorea gleich. Ich dachte ich könnte mich mit der Piratenpartei Identifizieren aber wie es aussieht sucht ihr nur nach weiteren Wählerkreisen, die Sie begeistern möchten mit der Einbuße der Meinungsfreicheit.
Hallo Valentin, ich glaube du hast da was falsch verstanden. Wir kritisieren, dass der WDR das Video nicht zeigt. Bitte lies dir den Beitrag noch mal genauer durch.
Sorry, mein Fehler. Kommt davon, wenn man sich in einem anderen Forum sich mit Fanatikern darüber streitet.
Ich glaube der Begriff Zensur ist hier zumindest im juristischen sinne nicht treffend.
Bei einer fremdproduzierten Show kommt ein werksvertrag zustande. Der Auftraggeber – hier der WDR- hat selbstverständlich das Recht die Inhalte nicht auszustrahlen, die ihm nicht gefallen oder nicht in sein Konzept passen.
Und wenn der WDR meint dieses „Kunstwerk“ für schlecht zu empfinden oder für nicht geeignet hält, um entsprechende Einschaltquoten zu generieren, hat dies nichts mit Zensur zu tun.
Das wird auch bei den privaten Sendern so gehandhabt.
Und zensiert wurde das Video auch nicht. Der WDR wollte es nur nicht ausstrahlen, wozu er auch nicht verpflichtet ist.. Zensur wäre es dann, wenn die Verbreitung über andere Kanäle unterbunden oder verfolgt wird. Das ist hier aber nicht der Fall.
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Konkrete Programmgestaltungsvorschriften liefert der Grundversorgungsauftrag letztendlich nicht, so dass den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten viel Freiraum bei ihrer Programmgestaltung eingeräumt ist.
WDR 5: Von Taubenzüchtern hört man aber nicht, dass sie Polizisten angegriffen haben wie beispielsweise die Salafisten. Muss man da nicht stärker differenzieren?
die Redaktionsgruppe „Junges Fernsehen“ des WDR hat sich mit Verweis auf § 5 des WDR-Gesetzes dazu entschlossen, den Beitrag „Dunk den Herrn“ der Satirikerin Carolin Kebekus nicht zu senden. Ursprünglich sollte der Beitrag am 5.6.2013 in der Satiresendung „Kebekus“ im Abendprogramm auf Einsfestival ausgestrahlt werden. In einer Pressemitteilung begründet der WDR diese Entscheidung damit, dass die religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten und eine Verunglimpfung religiöser Symbole im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht zuzulassen seien.
Positiver Nebeneffekt der Diskussion ist jedoch, dass man über Strukturreformen nachdenkt. Hier würde ich mir manchmal vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr Eigeninitiative wünschen, um sich nicht dem Druck anderer aussetzen zu müssen. Aus meiner Sicht müssen die Gebühren dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk seinen Bestand garantieren, aber auch seine Entwicklung. Damit er nicht nur Programme für den Massengeschmack macht, sondern auch vielfältige Angebote für Information, Unterhaltung und kulturelle Teilhabe.
Positiver Nebeneffekt der Diskussion ist jedoch, dass man über Strukturreformen nachdenkt. Hier würde ich mir manchmal vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mehr Eigeninitiative wünschen, um sich nicht dem Druck anderer aussetzen zu müssen. Aus meiner Sicht müssen die Gebühren dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk seinen Bestand garantieren, aber auch seine Entwicklung. Damit er nicht nur Programme für den Massengeschmack macht, sondern auch vielfältige Angebote für Information, Unterhaltung und kulturelle Teilhabe.
Während sich Dyba, Kruse und Co. ihre Position bei den Privaten erst langsam erkämpfen mußten, saßen sie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk schon immer in der „ersten Reihe“. Einer der explosivsten Beiträge der RTL-Serie „Der heiße Stuhl“ war der Auftritt des MIZ-Begründers Frank Schütte, und bis sich Margarete Schreinemakers als treuergebene Katholikin outete, gingen auch bei SAT1 einige kirchenkritische Features über den Sender. Bei ARD und ZDF war die privilegierte Stellung der beiden christlichen Großkirchen hingegen von Anfang an institutionell festgeschrieben.
dass die öffentlich-rechtliche Rechtsform nicht zwingend vorgeschrieben ist. Demnach wäre auch eine andere Rechtsform, wie z. B. in der Schweiz, möglich. Die Rechtsform des Rundfunks in Deutschland ist auch nicht im Grundgesetz vorgeschrieben.
Eine weitere Bestimmung soll die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichern: Die oberste Leitung wird nicht staatlichen Stellen übertragen, sondern gesellschaftlichen Institutionen. Geleitet und kontrolliert werden die Anstalten von Rundfunkrat, Intendanz und Verwaltungsrat. Der Rundfunkrat soll die Allgemeinheit vertreten. Gesellschaftliche Organisationen sind berechtigt, Mitglieder zu entsenden: Vertreter von Konfessionen, Parteien, Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften sowie aus Wissenschaft, Bildung und Kunst. Der Rundfunkrat berät den Intendanten bei der Programmgestaltung und achtet darauf, dass die geltenden Grundsätze und Richtlinien eingehalten werden. Zudem übt er das Budgetrecht aus. Mit der konkreten Arbeit wird der Intendant betraut: Er leitet die Rundfunkanstalt und ist für das gesamte Programm verantwortlich. Der Verwaltungsrat wiederum kontrolliert und unterstützt den Intendanten bei der Geschäftsführung.