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#Leere Versprechungen – Hartz IV und die Folgen – Zynismus in Gesetzesform

be-him CC BY NC ND

#Leere Versprechungen – Hartz IV und die Folgen – Teil 2 – Zynismus in Gesetzesform

 

Autorin: Atari-Froschba38287b0dc708d028a98fd4be03f284
@atarifrosch
Mitglied der Piratenpartei seit Mai 2011 im Landesverband NRW

Ich bin „Hartzer“. Daraus mache ich auch kein Geheimnis, denn es ist heutzutage nichts, wofür man sich schämen müßte. Erst recht nicht als (nicht offiziell diagnostizierte) Autistin mit einer chronischen Depression. So darf ich mich also mit dem herumschlagen, was sich das Amt für Repression, Grundrechtsentzug und Existenzvernichtung (ARGE), offiziell JobCenter genannt, so für mich „Sozialschmarotzerin“ ausdenkt.

Für mich braucht es nicht die extrem zynische Weihnachtskarte, welche die Bundesarbeitsagentur kurz vor den Feiertagen unter anderem an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages versandt hat. Ich muß nur meinen persönlichen Jahresrückblick betrachten, um zu wissen, daß dieses System nicht das ist, was es behauptet zu sein.

Zur Vorgeschichte: Da ich aufgrund meiner Einschränkungen und meines Alters auf dem Arbeitsmarkt sowieso keine Chancen mehr habe, hatte ich im Frühjahr 2012 beschlossen, es mit einer Selbständigkeit zu versuchen. Denn ich hatte und habe nicht vor, dauerhaft in diesem menschenverachtenden Zwangsverarmungssystem steckenzubleiben und meine Lebenszeit damit zu vergeuden, mich schikanieren zu lassen. Daß mein Wunsch nach einem Beratungstermin vom ARGE Düsseldorf-Mitte von März 2012 bis August 2012, also über fünf Monate lang, verschleppt wurde, war das eine, und ein Stück weit konnte ich das sogar noch sportlich sehen, da meine Existenz nicht dranhing.

In diesem Jahr lief das anders. Diesmal hing meine Existenz dran.

Wenn man sich als Hartz-IV-Bezieher selbständig macht, wird man dazu verpflichtet, alle sechs Monate zusammen mit dem (Weiterbewilligungs-)Antrag die sogenannte Anlage EKS auszufüllen, und zwar einmal mit Werten, von denen man denkt, daß man sie mit der Firma erwirtschaften wird, und einmal mit den tatsächlich erwirtschafteten Beträgen. Dabei kippt man praktisch die halbe Buchführung in dieses Formular. Bereits bei Einzel-Selbständigen kann man in Zweifel ziehen, daß es sinnvoll ist, auf sechs Monate im voraus die Einnahmen und Ausgaben anzugeben. Denn leider wird die dafür benötigte Glaskugel nicht mitgeliefert.

Allerdings bin ich nicht in eine Einzel-Selbständigkeit gegangen, sondern habe mit einem Freund zusammen eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gegründet. Diese Unternehmensform wurde 2008 ins GmbH-Gesetz geschrieben, weil es der deutsche Gesetzgeber nicht so lustig fand, daß Neugründer sich für die britische Ltd. entschieden, bei der man zwar ebenfalls aus der persönlichen Haftung raus ist, aber die eine wesentlich geringere Einlage als die deutsche GmbH fordert. Der Haken für den deutschen Fiskus dabei: Die Ltd. zahlt ihre Steuern an Großbritannien, auch wenn sie ihren Sitz in Deutschland hat. Also mußte eine eigene Lösung her, die diese Steuern im Land hält.

Die Tatsache, daß die UG eine Kapitalgesellschaft, mithin eine eigene juristische Rechtsperson mit eigenen Rechten und Pflichten ist, hielt das ARGE jedoch nicht davon ab, von mir diese Anlage EKS zu fordern. Ich dachte ja zunächst an einen Fehler, und stellte deshalb erst einmal ein paar Fragen. Diese Fragen warf ich am 30. Oktober 2013 in den Hausbriefkasten des ARGE Düsseldorf-Mitte in der Luisenstraße 105 ein. Eine Antwort kam nie.

Was kam, war Ende Dezember ein Schreiben des ARGE, daß ich doch bitteschön endlich die Anlage EKS abliefern solle. Außerdem wollte man dann noch den Gewerbeschein dazu haben. Ich kopierte am 15. Januar 2014 den Gewerbeschein, verwies wegen der Anlage EKS auf mein Schreiben vom Oktober 2013 und warf das wieder in den Hausbriefkasten ein. Es erfolgte wiederum keine Antwort.

Im April 2014 warf ich ganz normal meinen Weiterbewilligungsantrag ein – in denselben Hausbriefkasten. Daraufhin kam ein Bescheid, wie üblich; allerdings nicht mit dem üblichen Inhalt. Stattdessen wurde mir mitgeteilt, daß man mir die Leistungen vollständig versage, weil ich meiner Mitwirkungspflicht nicht Genüge getan hätte. Es ging um die Anlage EKS und den Gewerbeschein.

Ähm. Und wo waren meine Briefe abgeblieben?

Aus der Erfahrung heraus, daß bei diesem ARGE nichts funktioniert, wenn man nicht direkt mit dem großen Hammer draufhaut (siehe den Versuch von 2012, einen Termin zu bekommen), legte ich Widerspruch ein, beantragte eine Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht und reichte, als sich kurz darauf die Gelegenheit ergab, eine Petition beim Petitionsausschuß des Landtages NRW ein.

Beiden, dem Sozialgericht und dem Landtag, erzählte das ARGE die gleiche Geschichte: Die beiden erwähnten Briefe seien halt mal einfach nicht in der Akte.

Ja, kann ich da was für, wenn der Hausbriefkasten in der Luisenstraße 105 ein selektives Loch hat, in dem „zufällig“ all das verschwindet, was Zwangsverarmte an zusätzlichen Ansprüchen stellen?

Offenbar ja.

Denn das Sozialgericht lehnte meinen Antrag ab. Das ARGE hatte dort als „Stellungnahme“ einen Satz Textbausteine hingeschickt, der letztlich auf die Mitwirkungspflicht hinwies und eben die Behauptung aufstellte, ich hätte Unterlagen nicht eingereicht. Auf meinen Widerspruch ging es kaum ein; der Richter zitierte zwar einen Absatz daraus, zog aus dem Inhalt aber keinerlei Schlußfolgerungen. Der Job muß ja auch sehr einfach sein.

Der Petitionsausschuß beim Landtag NRW hörte mich an, dann bekam ich einen Brief, daß das jetzt ein paar Monate dauern könne, und jede nachgelieferte Information würde das noch verzögern. Danke auch.

Nach Monaten bekam ich schließlich Post vom Petitionsausschuß des Bundestages, an welchen der des Landtages NRW die Sache – ohne bei mir anzufragen, ob ich das denn wünsche – abgegeben hatte. Der Petitionsausschuß des Bundes wiederum bekam später noch eine Stellungnahme vom ARGE Düsseldorf-Mitte, mit der bereits bekannten Aussage, die Unterlagen seien „schlicht nicht in der Akte“. Kurz: Eine Petition beim Landtag NRW mit Bezug auf das örtliche ARGE kann man sich offenbar sparen, erst recht, wenn die Sache dringlich ist.

Ich informierte natürlich erst einmal meinen Vermieter und kratzte meine letzten finanziellen Reserven zusammen. Außerdem holte ich mir nach der Klatsche vom Sozialgericht einen Beratungshilfeschein vom Amtsgericht und beauftragte eine Fachanwältin für Sozialrecht, Klage einzureichen.

Was jemand macht, der dann keinerlei Reserven und keinerlei Unterstützung hat, möchte ich glaube ich gar nicht so genau wissen. Ich hatte Glück im Unglück und bekam von einer Freundin ein Darlehen. Andere hätten da schon die Wohnungskündigung im Briefkasten gehabt, Strom und Gas wären gesperrt, und fürs Essen müßten sie Pfandflaschen sammeln oder stundenlang an der Tafel anstehen, um die Abfälle der Supermärkte abzugreifen.

Erst nachdem sie von der Klage erfahren hatten, fiel den Herrschaften vom ARGE ein, daß man ja vielleicht mal mit mir reden könnte. Ich wurde für einen Termin Ende Juni eingeladen. Diese Einladung kam ohne jegliche Sanktionsdrohungen, denn da ich gerade nicht im Bezug war, konnte man mir auch nichts mehr wegkürzen. Andererseits kam sie aber auch ohne jeglichen genaueren Hinweis, was man besprechen wolle, es hieß lediglich, man wolle meine „leistungsrechtliche Situation“ besprechen. Ich halte jede Wette, daß diese Einladung ohne die Klage nie gekommen wäre.

Beim Termin wurde dann nach der Anlage EKS und der Gewerbeanmeldung gefragt. Nein, das stand nicht in der Einladung, statt dessen durfte ich mir anhören, daß ich mir das doch hätte denken können!!!1! Meine Fragen zur Anlage EKS trug ich nun zum dritten Mal, diesmal mündlich, vor, und bekam zur Antwort, man müsse diese Firmendaten haben, weil man ja sonst überhaupt nicht überblicken könne, welche Ansprüche ich an die Firma stellen könne. Welche Rechte die Firma selbst hat, interessierte die Sachbearbeiterin (bzw. eigentlich sogar Teamleiterin) nicht.

Was mir bei diesem Termin ansonsten auffiel, war diese kognitive Dissonanz, die ich durchaus auch schon vorher bei Sachbearbeitern des ARGE bemerkt hatte, wenn auch nicht so deutlich. Sie sehen sich selbst offenbar nicht als Vertreter der Behörde, nach deren System sie arbeiten, sondern klinken sich gedanklich völlig davon aus, was sie mit ihrem „ich mach doch nur meine Arbeit“ bei ihren zynisch „Kunden“ genannten Opfern anrichten. Der ständige Wechsel der Sachbearbeitung macht das ganze noch einfacher: Alles, was vorher geschehen ist, kann man problemlos abwerten oder gleich ganz ignorieren, denn wenn es überhaupt geschehen ist, war’s ja irgendjemand anderes. Das kann keine Betriebsblindheit mehr sein, das sind schon absichtlich aufgesetzte Scheuklappen.

Den neuen Termin am 1. Juli sagte ich eine Stunde vorher ab. Ich war so tief in einer Depressionsphase gewesen, daß ich nicht straßentauglich, geschweige denn fit genug für einen ARGE-Termin war. Dabei stellte ich so nebenbei fest, daß die „Durchwahl“. die mir die Teamleiterin auf ihren Schreiben angegeben hatte, gar keine Durchwahl ist, sondern mich in ein Call-Center irgendwo in den östlichen Bundesländern rauskommen ließ, wo die dortige Dame erst einmal gemütlich anfangen wollte, massenweise persönliche Daten von mir abzufragen, die angeblich nicht in der elektronischen Akte stehen. Nein, das war nicht Zweck meines Anrufes gewesen.

Meine Unterlagen habe ich dann per Post geschickt – als Einschreiben, damit sie nicht wieder in dieses ominöse „Loch im Briefkasten“ fallen können.

Es wäre aber zu einfach gewesen, wenn das gereicht hätte. Ich bekam danach einen Anruf, in welchem mir die Sachbearbeiterin (also eine unter der Teamleiterin, bei der ich Ende Juni war) mitteilte, man habe jetzt durch die Gewerbeanmeldung erst erkannt, daß da ja noch jemand anderes an der Firma beteiligt sei. (ACH!) Nun forderte sie noch den Handelsregisterauszug für die UG und den Gesellschaftervertrag an.

Das ist ungefähr so, als würde man von jemandem, dessen Personalausweis man gerade gesehen hat, jetzt noch die Geburtsurkunde und das Familienstammbuch sehen wollen. Warum? Den Gewerbeschein für eine UG bekommt man nur, wenn man beim Gewerbeamt genau diese beiden Dokumente, nämlich den Handelsregisterauszug und den Gesellschaftervertrag, vorlegt.

Die Anruferin meinte noch, ich würde das noch schriftlich bekommen, sie rufe nur an, damit ich über den Brief nicht erschrecke. LOL?

Der Witz war dann, daß in dem angekündigten Brief dann schon wieder ganz andere Unterlagen verlangt wurden; die Unterlagen zur UG waren darin nicht einmal am Rande erwähnt. Auf einmal wollte man überhaupt nicht mehr darüber Bescheid gewußt haben, wie hoch eigentlich meine Mietnebenkosten und meine Heizkosten sind. Ansonsten könne man mir keinen neuen Bescheid ausstellen.

Mir platzte der Kragen.

Ich stellte ein Ultimatum: Zum 20. August werde ich einen positiven, rechtsmittelfähigen Bescheid sowie eine Vorab-Barauszahlung in Höhe von mindestens 250 € in Händen halten, und die Auszahlung der seit 1. Mai rückständigen Beträge ist zumindest angestoßen. Ansonsten werde ich eine Strafanzeige stellen und diese auch umgehend im Blog publizieren.

Das ARGE erklärte mir schweigend, daß ihm meine Rechte weiterhin egal sind.

Die Strafanzeige wegen Unterschlagung, Betruges, Gesundheitsschädigung im Amt, Verleumdung, Bruch des Diensteides und „aller weiteren in Frage kommenden Delikte“ ging am 21. August, nachdem ich meinen Briefkasten noch einmal geprüft hatte, zur Post.

Zwar hatte ich bereits die Erfahrung gemacht, daß Strafanzeigen gegen Repressionsbehörden von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf (incl. Generalstaatsanwalt) schon grundsätzlich mit fest zugekniffenen Augen zurückgewiesen werden, weil man da halt einfach keine Straftaten erkennen könne, aber die erhoffte Wirkung war ja auch eine andere. Und diese Wirkung trat ein.

Auf einmal war ich wieder im Leistungsbezug.

Auch wenn dabei noch einmal ausführlich das Verschleppungsspielchen gespielt wurde, erhielt ich letztlich gegen Ende September die komplette Nachzahlung.

Das heißt aber nicht, daß die Sache für mich ausgestanden war, denn erst kamen noch die Aufräumarbeiten, die immer noch nicht vollständig abgeschlossen sind.

Was mir keiner ersetzen kann, sind die verlorenen Monate, in denen ich wegen der heftigen Depressionen vieles liegenlassen mußte, was hätte getan werden müssen. Noch im Dezember war zum Beispiel unklar, ob ich notwendige Verwaltungsarbeiten für die Firma, die ich eigentlich problemlos über diese Monate verteilt hätte erledigen können, so weit fertigbekomme, daß der Firma keine Nachteile entstehen.

Was auch nicht einfach so vorbei ist, ist die stärker gewordene Depression. Ich war seit Jahren nicht mehr in so einem schlimmen Zustand gewesen, und beim letzten Mal hatte ich Jahre gebraucht, um mich davon zu erholen. Ich kann nur hoffen, daß es dieses Mal schneller geht.

Allerdings gibt sich das ARGE schon seit dem erneuten Wiederbewilligungsantrag im Oktober wieder Mühe, jegliche Hoffnungen auf mehr Ruhe zu zerstören. Ich soll schon wieder Dinge nachweisen, damit ich auch im Februar noch die vollen Leistungen beziehen kann. Dinge, die das ARGE seit vielen Jahren weiß. Mir könnte ja sonst vielleicht langweilig werden.

Kürzlich gab ich einem Journalisten von DeutschlandRadio Wissen ein Interview (leider in nur geringen Teilen ausgestrahlt in der Sendung Willkommen im Hartzland. Zur Recherche fragte der Journalist (mit meiner Erlaubnis) auch beim ARGE Düsseldorf-Mitte an, was da denn gelaufen sei.
Die Antworten von dort sind bezeichnend: Man geht beim ARGE Düsseldorf-Mitte einfach mal davon aus, daß es kein Problem ist, wenn der Bezug mal ein paar Monate unterbrochen ist, wenn später alles nachgezahlt wird, wenn die Unterlagen vorliegen (sprich, wenn man keine Ausrede mehr dafür hat, warum sie nicht bei den Akten sind). Ich sei doch eigentlich ununterbrochen im Bezug gewesen.

Hmja, dann habe ich mir die Existenzängste, die massiven Depressionsschübe und die damit verbundenen Suizidgedanken in diesem Sommer vermutlich nur eingebildet, denn laut ARGE ist ja eigentlich gar nichts passiert.

3 Kommentare zu “#Leere Versprechungen – Hartz IV und die Folgen – Zynismus in Gesetzesform

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  2. Anonymous

    Hallo meine Liebe,
    nachdem ich es mir gerade ausführlich durchgelesen habe, stelle ich fest:
    Als Autistin bist Du im Normalfall in der Überdurchschnittinteligenzliga:-)
    Davon zeugt dieses Posting und Deine Vorghehensweise (Klagen, Petition uswusw..)
    Und eines paßt dann eben nicht dazu:
    Ich werfe Post bei der Arge nur noch zu zweit ein, notiere Datum, Uhrzeit und 2. Person und/oder
    noch besser: Ich gebe es an der Pforte gegen Empfangsbescheinigung persönlich ab.
    So viel dazu.

  3. Anonymous

    Gut,
    wenn mein anonymer Hinweis ankam: ok.
    Denn wenn Du schon die Spielregeln durchschaust,
    dann spiel doch so daß Du gewinnst:-)
    Klar brauch man zur Gewerbeanmeldung die HR-Auszug und den Gesellschaftervertrag.
    Aber das wissen die nicht immer und außerdem ist es was anderes, ob ich den Vertrag
    noch mal selbst lesen kann. (Die wollen doch alles wissen)
    Und wenn die dieses EKS wollen: Das Finanzamt will auch eine Gewinnschätzung von Dir.
    Und wenn Du NULL angibst, dann zahlst Du erstmal keine Steuern, bis es einen Abschluß gibt
    uswusw…
    Wenn Du unbedingt Recht haben willst – ok. Das kannst Du machen. Nur ob es Deiner Gesundheit
    förderlich ist…….
    Ich kenne jemanden der sagt: Wenn Du gegen jemanden in Krieg ziehst, der Dir mit 20 000 entgegenkommt,
    dann überleg ob Du mit 10 000 gewinnen wirst. Falls nicht, frag lieber nach Frieden:-)

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