Die Pläne der Landesregierung und der CDU Fraktion zur Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen und einem entsprechenden – methodisch höchst fragwürdigen – Auftragsgutachten der Ruhr-Universität Bochum , kommentiert Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei NRW, wie folgt:
„Da es anscheinend nicht möglich ist, den vom Verfassungsgerichtshof NRW geforderten Nachweis zu erbringen, dass durch das Wegfallen der Sperrklausel die Funktionsfähigkeit der kommunalen Parlamente beeinträchtigt sei, hat nun die Landesregierung ein Gutachten vorgelegt. In diesem wird hauptsächlich beschrieben, wie sehr Bürgermeister und Landräte fehlende Mehrheiten in den Räten beklagen. Das entbehrt nicht einer gewissen Komik.
Anstatt durch solide und verantwortungsbewußte Politik zu überzeugen, schaffen wir einfach ein Stück Demokratie wieder ab, um uns zukünftig auf Basis kommoder Mehrheiten nicht mehr so anstrengen zu müssen. Hilfreich wäre allenfalls die Einführung einer gesetzlichen Wahlpflicht als die verfassungsgemäße Reaktion auf den aktuellen Missstand der geringen Wahlbeteiligung. Sollte die Sperrklausel kommen, werden wir dagegen klagen!„.
Manfred Schramm, politischer Geschäftsführer des Landesverbandes NRW der Piratenpartei ergänzt:
„Durch die Wiedereinführung einer Sperrklausel hätten gerade die auf kommunaler Ebene engagierten Bürgerinitiativen, lokalen Listen und kleinen Parteien keine Chancen mehr. Sperrklauseln fördern die Demokratieverdrossenheit und senken massiv die Wahlbeteiligung!„
Tja, wie in Hamburg. Hier hatte ein Eimsbüttler Pirat sogar den Fall der 3% Hürde vor Gericht errungen. Verfassungswidrig!
Was machen schwarze, rote und grüne Anti-Demokraten? Sie verbiegen die Verfassung.
SPD, CDU und grüne Postdemokraten. Wie in Hamburg:
1) http://hh-mittendrin.de/2013/01/eil-verfassungsgericht-kippt-3-hurde-bei-bezirkswahlen/
2) http://piraten-hh.de/2013/11/28/piraten-beteiligen-sich-am-buendnis-gegen-wiedereinfuehrung-der-drei-prozent-huerde-bei-wahlen-zur-bezirksversammlung/